Kontakt
Josef-Schwarz-Straße 16
52379 Langerwehe
Tel.: 02423-94140
Fax: 02423-7688
189390@schule.nrw.de
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen sehr, dass Sie die Sommerferien genießen konnten und gesund und erholt in das neue Schuljahr starten.
In der vergangenen Woche sind die verpflichtenden Vorgaben für das Schuljahr 2020/21 vom Schulministerium den Schulen mitgeteilt worden. Auf Basis dieses Faktenblattes informieren wir Sie über den derzeitigen Planungsstand.
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, beginnt nach Vorgabe des Ministeriums am 12. August der Regelunterricht laut Stundenplan für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Der Unterricht soll möglichst vollständig im Präsenzunterricht erfolgen. Da das Abstandsgebot fällt, gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für das nicht-pädagogische Personal an weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Maskenpflicht. Diese obligatorische Regelung besteht nach Auskunft des Ministeriums zunächst bis zum 31. August.
Die Masken sind von den Schülerinnen und Schülern mitzubringen. Die Schule hält ebenso für den Bedarfsfall Masken vor.
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Im Falle einer Erkältung sollen Schülerinnen und Schüler laut Vorgabe des Ministeriums für den Zeitraum von 24 Stunden zu Hause verbleiben. Treten keine Symptome wie Fieber oder Husten auf, dürfen die SchülerInnen die Schule wieder besuchen. Bitte geben Sie als Erziehungsberechtigte den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern eine diesbezüglich kurze Mitteilung über die Entschuldigungsformulare im Anhang des Schulplaners.
Seit der ersten Schulschließung am 13. März 2020 entwickelt die Europaschule Gesamtschule Langerwehe die technische und pädagogische Infrastruktur weiter, um Distanzlernen zu optimieren.
In enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger durchläuft die Konzeptionierung derzeit die notwendigen schulischen Gremien. Sobald eine Beschlussfassung vorliegt, werden Sie als Erziehungsberechtige sofort informiert.
Das Konzept sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, zeitgleich digitalen Unterricht erhalten. Lehrerinnen und Lehrer, die keinen Präsenzunterricht erteilen, sollen ebenfalls – dem Stundenplan entsprechend – digital per Videoplattform unterrichten. Dies geschieht selbstverständlich unter Aufsicht.
Im Gegensatz zum Procedere vor den Sommerferien ist nun die Vorgabe des Ministeriums, dass die Leistungsbewertung sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler erstreckt. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich (weitere Informationen).
Da das Abstandsgebot laut Vorgaben des Ministeriums für Bildung und Schule aufgehoben wurde, hat das Ministerium eine durchgängige Maskenpflicht beschlossen (s. Punkt 1).
Um Infektionsketten gegebenfalls nachvollziehen zu können, werden an der Europaschule Gesamtschule Langerwehe stabile Lerngruppen gebildet, die über Sitzpläne dokumentiert werden. Da laut Mail des Ministeriums der Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert werden muss, findet der Unterricht in der Fachleistungsdifferenzierung, im Wahlpflichtbereich und in der Oberstufe im Kurssystem statt. Auch hier wird die Sitzordnung dokumentiert.
Die Wahlen zu den Arbeitsgemeinschaften finden im Anschluss an die Sommerferien statt; sie starten allerdings – wie gewohnt – nach den Herbstferien.
In den Eingangsbereichen der Schule (Haupteingang/Hof) sind jeweils zwei Desinfektionsspender aufgestellt. Die Jahrgänge 5-7 betreten die Schule durch den Haupteingang; die Jahrgänge 8-10 benutzen den Eingang über den Hof.
Ebenso befindet sich ein Spender im Eingangsbereich zum Oberstufengebäude.
Bei Betreten der Schule bitten wir alle Schülerinnen und Schüler, die Spender zu nutzen. In jeder Klasse finden sich Desinfektionsspender, Flüssigseife und Einmalhandtücher.
Bei jedem Gruppenwechsel und nach den Pausen werden Tische und Stühle durch die den Raum verlassende Lerngruppe desinfiziert. Nach den Pausen und bei Raumwechsel bitten wir die Schülerinnen und Schüler wiederum, die Hände zu waschen bzw. die Desinfektion zu nutzen.
Die Toilettenanlagen werden in kurzen Zeitintervallen desinfiziert; dies wird ebenso schriftlich dokumentiert.
Die Räumlichkeiten werden regelmäßig durchlüftet.
Der Wasserspender im Forum steht aus Hygienegründen nicht zur Verfügung.
Der Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien im Freien statt. Bitte achten Sie auf der Witterung entsprechende Kleidung. Kontaktsportarten sind nach Vorgabe des Ministeriums nicht erlaubt. Im Anschluss an den Sportunterricht ist die Desinfektion der Hände für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Im Musikunterricht dürfen keine Blasinstrumente zum Einsatz kommen; ebenso darf nicht gesungen werden.
Im Wahlpflichtfach „Darstellen und Gestalten“ werden keine schauspielerischen Darbietungen umgesetzt.
In den Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler innerhalb ihres Jahrganges an entsprechend ausgewiesenen Plätzen aufhalten. Die Aufsichten werden erhöht. Die Spielzone bleibt geschlossen.
Natürlich ist insbesondere bei den derzeitigen Wetterbedingungen die Versorgung mit Flüssigkeit sowie die Nahrungsaufnahme wesentlich. Beim Absetzen der Maske ist hier auf einen Abstand von 1,50 Metern zu den Mitschülerinnen und Mitschülern zu achten. Während des Unterrichts finden beaufsichtigte Trinkpausen statt.
Die Mensa öffnet zum 12. August unter Wahrung der Infektions- und Hygieneschutzbestimmungen mit gekennzeichneten Laufwegen, Abstandsmarkierung und einer mit Plexiglas geschützten Ausgabe. An den Tischen steht jeweils in Reihenbestuhlung nur jeder zweite Platz zur Verfügung. Den Jahrgängen 5-7 steht die Mensa in der 6. Stunde offen; die höheren Jahrgänge nutzen die Mensa in der 7. Stunde.
Die Desinfektion des Mensamobiliars wird in kurzen Intervallen vom Personal der Mensa übernommen.
Der Kiosk wird nicht geöffnet, da aufgrund der dortigen räumlichen Enge keine Regelung der Laufwege möglich ist.
Um den Schülern ein entsprechendes Frühstücksangebot zu offerieren, bietet die Mensa eine zweite Verkaufsstelle im Außenbereich. Auf diesem Wege werden die Schülerströme bei der Verpflegung entzerrt.
Da die Europaschule Gesamtschule Langerwehe bei der Beförderung ihrer Schülerinnen und Schüler auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen ist, können nach Rücksprache mit dem Schulträger keine versetzten Ankunftszeiten realisiert werden. Um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu schützen, werden auf den stark frequentierten Buslinien Verstärkerbusse eingesetzt, um höhere Abstände in den Bussen zu ermöglichen.
Da die Wetterlage in den kommenden Tagen unter Wahrung der Maskenpflicht für die Schulgemeinde belastend sein wird, wird der Unterricht in der o.g. Zeit nicht am Nachmittag stattfinden.
Für die Jahrgänge 5-7 schließt der Unterricht nach der 5. Stunde; die höheren Jahrgänge beenden ihren Unterrichtstag nach der 6. Stunde.
Falls sich die Wetterlage entspannt, findet ab 24.08. der Ganztag statt, der unter Wahrung der Abstände auch den Außenbereich der Schule als Unterrichtsraum nutzen wird.
Gerne steht die Schulleitung für Rückfragen unter wmr@ge-langerwehe.de oder sce@ge-langerwehe.de zur Verfügung.
Wir freuen uns sehr auf die Rückkehr unserer Schülerinnen und Schüler!
Mit freundlichen Grüßen
Regina Westermann und Edith Schaut
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