Kontakt
Josef-Schwarz-Straße 16
52379 Langerwehe
Tel.: 02423-94140
Fax: 02423-7688
189390@schule.nrw.de
a) Europaschule Langerwehe
Josef-Schwarz-Straße 16
52379 Langerwehe
Telefon: 02423/9414-0
Fax: 02423/7688
Schulleiterin: Frau LGED` Regina Westermann
b) Schulfachliche Dezernentin:
Frau LRSD Andrea Volk, Bezirksregierung Köln, Dez. 44, Zeughausstr. 2-10, 50606 Köln, Tel. 0221 / 147/2131
c) Beihilfe: Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold
d) Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Gesamtschulen bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln / (Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer)
e) Schulträger:
Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, 52379 Langerwehe, Tel. 02423/409-0 (Schul-, Sport- und Kulturamt: Frau Claudia Jungherz, Tel. 409-138)
Schulleiterin: Frau R. Westermann
Ständige Vertreterin: Frau E. Schaut
Didaktische Leiterin: Frau M. Michels-Thieron
Abteilungsleiter I: Herr T. Janek
Abteilungsleiterin II: Frau S. Kuck
Abteilungsleiterin III: Frau M. Schmitz
Sekretariat: Frau S. Herrmanns, Frau D. Fußel
Hausmeister: Herr U. Mertens, Herr R. Boujé
Die Lernenden der Jahrgänge 5-10 dürfen sich nur dort aufhalten, wo eine Aufsicht gewährleistet ist. Deshalb ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ebenso verboten, wie der Aufenthalt im Schulgelände vor und nach dem Unterricht. Nach Abfahrt der Busse halten sie sich nicht mehr auf dem Schulgelände auf. Lernende der Jahrgangsstufen 5-7 werden im Fall des Unterrichtsausfalls am Nachmittag bei Bedarf beaufsichtigt (Elternabfrage).
Der aktuelle Aufsichtsplan wird in den individuellen Stundenplänen der Lehrenden ausgewiesen. Eine Übersicht über die aktuelle Aufsichtsverteilung erfolgt per Aushang im Lehrendenzimmer: Frühaufsicht, 1. Stunde Mensa, 25-Minuten-Pause, 6. Stunde, 7. Stunde, Busaufsichten sowie die Regelung bei Regenpausen.
Die Gebäudeaufsicht muss darauf achten, dass alle Lernenden das Schulgebäude verlassen und nicht während der Pause betreten (Ausnahme: Schlechtwetterpause sowie Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten im Sekretariat/mit Schulleitung). Die Lehrenden, die vor einer Vormittagspause Unterricht haben, schließen den Klassenraum ab und achten darauf, dass alle Lernenden vor ihnen das Schulgebäude verlassen. Grundsätzlich sind die Lehrenden für das Verschließen der Räume verantwortlich.
Die Hofaufsicht achtet u.a. darauf, dass die Lernenden das Schulgelände nicht verlassen.
Die Hof/WC-Aufsicht der Vormittagspause und die Hofaufsichten der Mittagspause unterstützen ggf. die WC-Kraft. Bei Abwesenheit der WC-Kraft kontrollieren sie ein bis zweimal je Pause sowie in der Mittagsfreizeit die Hoftoiletten (vgl. auch TOILETTEN).
Die Mensaaufsicht achtet neben der Überwachung der Ordnungsdienste auch darauf, dass die Lernenden ihren Platz sauber hinterlassen.
Bei Schlechtwetterpausen erfolgt vor Pausenbeginn eine Ankündigung per Durchsage, z.B. „Regenpause“.
Die Hofaufsichten nehmen dann die Aufsicht gemäß des Aushangs im Lehrendenzimmers wahr. Im Winter gibt es bei Schnee eine „Hofpause“. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
In Fachräumen (Naturwissenschaften, Sport, Kunst, Technik, Musik, Schulküche) dürfen sich Lernende nur aufhalten, wenn Aufsicht, auch während der 5-Minuten-Pausen, gewährleistet ist.
(Weitere Aufsichtsbeschreibungen s. Anhang)
Regeln für die Aufsichten
Schulordnung
Laut Schulordnung ist die Aufsicht über die Lernenden jederzeit Pflicht aller Lehrkräfte, wobei folgende Grundsätze gelten: Präsenz, Kontinuität und Aktivität. Es gelten die Regeln der Schule. Aufsicht ist aus pädagogischen Gründen wichtig, da die kurzfristige Erreichbarkeit einer Lehrkraft sowohl der Gefahrenabwehr und Kontrolle dient und den Lernenden ein Gefühl der Sicherheit gibt.
Für unsere Schule gilt:
Die Aufsichtsführenden werden durch den Aufsichtsplan nach Zeit und Ort festgelegt und kurzfristig durch den Vertretungsplan bestimmt. Aufsichtsorte sind dem Lageplan der Schule zu entnehmen (s. Aushang im Lehrerzimmer). In Schulprojektwochen wird ein gesonderter Aufsichtsplan von der Organisationsleitung erstellt.
Bei Problemen sollte die Aufsicht einen Lernenden zur Schulleitung schicken, um Hilfe holen zu lassen. Auffälligkeiten im Aufsichtsbereich meldet die Aufsicht der Schulleitung.
Frühaufsicht 07:25-07:45 Uhr
Bei Regen verstärkt durch Außenaufsichten |
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Bereitschaft 07:50-08:35 Uhr | ||||||||||||||
Mensa | Die Lernenden der Unter- und Mittelstufe arbeiten an ihren Arbeitsmaterialien. Der Gang zum Kiosk ist, nach kurzer Absprache mit der Aufsicht, erlaubt.
In der 1. Stunde besteht keine Anwesenheitspflicht (Lernende können nach Möglichkeit auch zur 2. Stunde kommen) Die anwesenden Lernenden halten sich in der Mensa auf, nicht im Forum oder auf dem Schulhof usw. In besonderen Situationen: Ab der 2. Stunde kontrollieren die Aufsichtsführenden die Anwesenheit. Lernende der Oberstufe dürfen von 7:50-12:20 Uhr die Mensa als Aufenthaltsraum nutzen (Ausnahme: Frühstückspause) |
7:50 – 8:35 | ||||||||||||
Frühstückspause 10:15-10:40 Uhr | ||||||||||||||
In der Frühstückspause verlassen alle Lernenden Gebäude I und II, die Klassenräume sind abzuschließen. In der Regenpause bleiben alle Lernenden im Gebäude, die Klassenräume werden nicht verschlossen und die Hofaufsichten verstärken die Gebäudeaufsichten – s. Aufsichtsplan | ||||||||||||||
Außenbereiche
Änderung: Die ehemalige Aufsicht „Hof Skaterbahn“ heißt jetzt „Hof MiniFußball (MiniFuba)“ Allgemeine Regeln für alle Außenbereiche: Bitte an die Aufsichten, den gesamten Aufsichtsbereich in den Blick nehmen, indem man u. a. umhergeht. Ballspielen in der 25´Pause nur mit Softbällen. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt! (Ausnahme: Oberstufe in ausgewiesenem Bereich, hinter Gebäude III) Das Nutzen des Handys ist in der Pause (in der Regel) nicht erlaubt
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Hof vorne
Bereich: Haupteingang bis zum Brunnen |
Besonderheiten / in den Blick nehmen:
Das Betreten des Bachlaufes/ Klettern auf den Findlingen, links vom Haupteingang, ist nicht erlaubt (Unfallgefahr). Das Klettergerüst im Auge behalten. Kein Ballspielen vor dem Haupteingang (Gefahr: Bälle geraten in den Busbereich) |
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Aula
Bereich: rund um Aula |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Bevorzugte Raucherbereiche: auf den Stufen zur Sporthalle, hinter den Turnhallen Verlassen des Schulgeländes (Richtung Parkplatz) Rauchende den KL melden, ggf. den AL |
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Hof WC
Bereich: Hof vor dem Ausgang der Toiletten (oberhalb des Klettergerüsts), inkl. Bereich Basketballkorb, |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Notausgang zwischen den Toiletten und den Kunsträumen („geheimer“ Eingang für Lernende), Streitigkeiten am Basketballkorb. |
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Hof Mini-Fußball
(MiniFuba) (ehemals Skaterbahn) Bereich: Bereich zwischen Gebäude II und III/ unterer Spielbereich inkl. Klettergerüst und Holzbank |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Gedränge am Klettergerüst Rechts von Gebäude II: Öffentlicher Weg- kein Schulgelände!
Das Spielen am Bach, vor der Sporthalle 2, ist nicht erlaubt (Unfallgefahr).
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WeBü
Bereich: Weg hinter den Gebäuden I u. II, am Wehebach u. Bücherei entlang bis zur Ecke Kita/ Oberstufen-Pausenhof sowie bis hinter der Brücke an der GS |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Müllentsorgung, insb. Papiermüll, der aus den Klassenfenstern geworfen wird. Kein Aufenthalt für Lernende, da KEIN Schulgelände. Verstöße werden der Klassenleitung gemeldet.
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Innenbereiche
Bei Regenpause verstärkt durch Außenaufsichten
Allgemeine Regeln für den Innenbereich: Alle Lernenden verlassen das Gebäude, die FachkollegInnen (3. Std.) schließen die Klassenräume ab. Die Lernenden werden in den Tutorenstunden informiert, dass bei Unterricht in der 4. Stunde in Fachräumen, inklusive Sport, sowohl alle notwendigen Schul-/Sportsachen als auch die Verpflegung/Getränke und auch die Mäntel/Jacken mit in die Pause genommen werden müssen. Bei schlechter Witterung bleiben die Lernenden im Gebäude, die Klassenräume sind geöffnet. Fenster dürfen nur gekippt geöffnet werden (Unfallgefahr). Ballspiele sind nicht erlaubt. Die Durchsage bei schlechtem Wetter erfolgt möglichst VOR Beginn der Pause bzw. bei plötzlichen Niederschlägen; vorzugsweise durch die SL oder das Sekretariat. |
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Geb. I
Hof vorne Bereich: Keller, Erdgeschoss, 1.Etage Hof vorne |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Durchgang Geb. I zu Geb. II, Kellergeschoss (Kunst/Technik) Nach Verlassen des Geb I sich im Foyer einfinden und darauf schauen, dass die Lernenden nicht unkontrolliert wieder ins Gebäude kommen (in Zusammenarbeit mit Aufsicht „Eingang“). |
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Geb. II
Bereich: Untergeschoss, 1.Etage, 2. Etage WeBü |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Lernende halten sich gerne im vorderen und hinteren Treppenhaus bzw. im untersten Flur auf (Bereich Bücherei) („Versteckspiel“), ggf. Unterstützung durch die Aufsicht „Mensa“ bzw. „Spielzone“. |
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Eingang
Bereich innen im Foyer |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Durchgang Geb. I zu II: In Zusammenarbeit mit Aufsicht „Geb. I“ schauen, dass die Lernenden nicht unkontrolliert wieder ins Gebäude kommen. Die Aufsicht hält sich im inneren Bereich des Haupteingangs auf. Die Lernenden dürfen das Schulgebäude nicht betreten, außer in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten (z.B. Verletzungen) |
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Forum
Hof MiniFuba |
Kein Aufenthaltsraum/ Die Aufsicht schickt die Lernenden auf den Schulhof (dringende, unaufschiebbare Anliegen möglichst über den Haupteingang) | |||||||||||||
Mensa
Hof WC |
Wird in der 25´Pause nicht als Aufenthaltsraum genutzt
Essensaufnahme ist Ok, chillen nicht |
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Spielzone
Bereich: Spielzone, Flur vor der Bücherei |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
DG- Räume, Flur der Bücherei und Treppenhäuser zur Mensa ggf. kontrollieren Spielzone geschlossen |
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Bücherei
In der Bücherei
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Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Beachten der Büchereivorschriften, u.a.: SuS verhalten sich ruhig. Taschen werden am Eingang abgestellt. Essen und Trinken ist nicht gestattet. Herausgenommene Bücher nicht ins Regal zurückstellen, sondern auf den Bücherwagen legen. Aufsicht in der Bücherei in der 25´Pause: 10.30- 10.45 Uhr Öffnungszeiten: Mo u. Do: 10:30 – 13.30 Uhr (Stand: April 2024) |
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Kiosk | Besonderheiten / In den Blick nehmen: Vermüllung
Möglichst 2 Warteschlangen bilden |
Mittagspause GT = Ganztag;
12:20-13:05 Uhr und 13:05-13:50 Uhr 6. und 7. Stunde |
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Außenbereich
Allgemeine Regeln für den Außenbereich: In der Mittagszeit werden Aufsichtsbereiche zusammengefasst. In der Mittagszeit darf mit Fußball, Basketball und Rugbyball gespielt werden. Spielutensilien aus der Spielzone kommen zum Einsatz. Bitte an die Außenaufsichten: Die Schüler und Schülerinnen möglichst dazu anhalten, die ausgeliehenen Gerätschaften VOR dem Ende der Mittagsfreizeit (ca. 13.30 Uhr) in die Spielzone zurückzubringen. |
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Hof vorne + Hof Brunnen
Bereich: Außenbereich vor dem Haupteingang bis zur Aula |
Besonderheiten/ In den Blick nehmen:
Das Betreten des Bachlaufes/ Klettern auf den Findlingen, links vom Haupteingang, ist nicht erlaubt (Unfallgefahr) Ballspielen vor dem Haupteingang ist nicht erlaubt (Gefahrenzone: Bushaltestelle)
Das Betreten/Spielen auf der Brunnenanlage auf dem Schulhof ist nicht erlaubt (Unfallgefahr) |
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Hof MiniFuba
+ Hof WC Bereiche: Hof vor dem Ausgang der Toiletten (oberhalb des Klettergerüsts), inkl. Bereich Basketballkorb/
Unterer Bereich inkl. Klettergerüst, Bereich vor Gebäude III |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Ordnungsgemäßer Gebrauch der Spielutensilien. Rücksichtsvolles Fahren mit den Kettcars, Rollbrettern…, Kinder auf dem Klettergerüst
Spielen am Bach ist nicht erlaubt.
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Brunnen/
Aula Bereich: Brunnenanlage, Klettergerüst, bis Treppe u. Rampe/ rund um Aula |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Klettergerüst (auf der Rasenfläche) Verlassen des Schulgeländes (Richtung Parkplatz/Rückseite der Sporthallen) Bevorzugte Raucherbereiche: auf den Stufen zur Sporthalle I, hinter den Sporthallen. Das Betreten/Spielen auf der Brunnenanlage auf dem Schulhof ist nicht erlaubt (Unfallgefahr)
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WeBü
Bereich: Weg hinter den Gebäuden I u. II, am Wehebach u. Bücherei entlang, bis zur Ecke Kita/ Oberstufen-Pausenhof sowie bis hinter der Brücke an der GS |
Diese Aufsicht wird bei Bedarf aktiviert!
Besonderheiten / In den Blick nehmen: Müllentsorgung, insb. Papiermüll, der aus den Klassenfenstern geworfen wird.
Aufsichten gehen den Weg entlang. Kein Aufenthalt für Lernende, da KEIN Schulgelände. Verstöße werden der Klassenleitung gemeldet.
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Innenbereich
Bei Regenpause verstärkt durch Außenaufsichten Allgemeine Regeln für den Innenbereich: Je nach Lehrerkapazität kann die Aufsicht in den Gebäuden variieren: Je eine eine Aufsicht für die obere und untere Etage bzw. eine Aufsicht für oben und unten. Bei Bedarf kann die Aufsicht, bes. im Gebäude I, verstärkt werden. Es obliegt den Teams, in den einzelnen Jahrgängen in der Mittagszeit einen „Ruheraum“ zu installieren, deren Aufsicht selbstorganisiert wird. Bei schlechter Witterung bleiben die Lernenden im Gebäude, die Klassenräume sind geöffnet. Fenster dürfen nur gekippt geöffnet werden (Unfallgefahr). Ballspiele sind nicht erlaubt. Die Durchsage bei schlechtem Wetter erfolgt möglichst VOR Beginn der Pause bzw. bei plötzlichen Niederschlägen; vorzugsweise durch die SL oder das Sekretariat. |
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Gebäude I unten/oben /Hof vorne |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Kein Toben, Laufen in den Fluren. Pro Jahrgang kann ein Klassenraum zu einem sog. Ruheraum deklariert werden (interne Teamregelung).
Die Aufsicht wirft einen regelmäßigen Blick ins Kellergeschoss (Kunst- und Technikbereich) |
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Gebäude II
unten/oben Bereich: Untergeschoss, 1.Etage, 2. Etage /Aula |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Kein Toben, Laufen in den Fluren. Pro Jahrgang kann ein Klassenraum zu einem sog. Ruheraum deklariert werden (interne Teamregelung).
Lernende verstecken sich gerne im vorderen und hinteren Treppenhaus, und im untersten Flur, Bereich Bücherei („Versteckspiel“), ggf. Unterstützung durch die Aufsicht „Mensa“ bzw. „Spielzone“ |
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Spielzone | Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Verhalten der Lernenden untereinander Die Spielzone ist geöffnet. (s. auch Spielzonenregeln) Unterstützung der Ausleihe |
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Mensa
/MiniFuba (ehem. Skaterb.) |
Die Anwesenheit des Mensadienstes wird kontrolliert. In der Mittagszeit ist die Mensa kein Aufenthaltsraum (Ausnahme: SII Lernende bei ausreichendem Platz; sie nutzen die Sitzplätze an der Wehebachseite). | |||||||||||||
Bücherei
In der Bücherei |
Besonderheiten / In den Blick nehmen:
Beachten der Büchereivorschriften, u.a.: SuS verhalten sich ruhig. Taschen werden am Eingang abgestellt. Essen und Trinken ist nicht gestattet. Herausgenommene Bücher nicht ins Regal zurückstellen, sondern auf den Bücherwagen legen. Öffnungszeiten: Mo u. Do: 10:30 – 13.30 Uhr (Stand: April 2024) Aufsicht in der Bücherei: 6. Stunde komplett / 7.Stunde nur bis 13.30 Uhr |
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Busaufsichten | ||||||||||||||
Die Busaufsichten sind folgendermaßen terminiert:
– In der 6. Unterrichtsstunde – In der 7. Unterrichtsstunde – Nach der 9. Unterrichtsstunde Zum Schulende beenden die Busaufsichten den Unterricht 5 Minuten vor Schulschluss, um die Aufsichten rechtzeitig übernehmen zu können.
Verpassen Lernende den Bus durch eigenes Verschulden, so ist darauf zu achten, dass die Eltern über die Verspätung des Kindes informiert werden.
Werden Lernende vom Busfahrer, ohne eigenes Verschulden, nicht mitgenommen, ist die Schulleitung zu informieren. Sollte die Aufsichtszeit beendet sein (ab 16.00 Uhr), ist die Schulleitung zu informieren. |
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Bus GES
Bereich: Vor der Europaschule |
Die Lernenden warten hinter den Absperrungen, bis die Busse halten. Die Aufsicht trägt Sorge, dass die Lernenden langsam und geordnet zu den Bussen gehen und einsteigen. Der Einstieg ist, falls möglich, an den Türen zu kontrollieren. | |||||||||||||
Bus GS
Bereich: Vor der Grundschule |
Wenn alle Lernenden unserer Schule versorgt sind, unterstützt die Busaufsicht der Grundschule die der Europaschule. | |||||||||||||
Die Schulkonferenz hat über die Schulmitwirkungsgremien Ausschüsse eingerichtet, die Eltern, Lehrenden sowie Lernenden die Möglichkeit bieten, für die Schule wesentliche Angelegenheiten zu beraten und Vorschläge für die Schulleitung bzw. Vorlagen für die Schulkonferenz zu erarbeiten. Lehrende, Eltern und Lernende, die an einer Mitarbeit in einer Teilkonferenz interessiert sind, teilen dies bitte der Schulleitung schriftlich mit. Darüber hinaus wird bei der 1. Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr das Interesse erfragt. Die Ausschüsse wählen die Leitung aus ihrer Mitte. Durch die Schulkonferenz sind zurzeit folgende Teilkonferenzen eingerichtet worden: Finanzen, Ganztag, Gesundheitsförderung, Ordnungsmaßnahmen.
In der 25-Minuten-Pause dürfen die Lernenden nur mit Softbällen spielen; Lederbälle sind im Mittagsband auf dem Schulhof erlaubt.
Beschädigungen durch Lernende werden der Organisationsleitung mitgeteilt; ein Formular zur Schadensmeldung ist im Teams-Kanal „Sekretariat“ hinterlegt. Alle Schäden werden von der Organisationsleitung an die Hausmeister weitergeleitet, die die Reparaturen, falls möglich, durchführen bzw. veranlassen. Die Klassen sind darauf hinzuweisen, dass sie für die Ordnung ihres Klassenraumes bzw. Unterrichtsraumes verantwortlich sind. Sowohl Lehrende als auch Lernende sind deshalb verpflichtet, Beschädigungen umgehend zu melden sowie darauf zu achten, dass der Klassenraum abgeschlossen wird, wenn dort kein Unterricht stattfindet. Wenn ein Schaden auf das Fehlverhalten einzelner zurückzuführen ist, ist ggf. zu prüfen, ob eine Schadenshaftung in Frage kommt.
a) Wenn Eltern mit der Note einer Klassenarbeit, einer Zeugnisnote, einer Kurs-Zuweisung, einer Ordnungsmaßnahme, der bei einem Schulwechsel erteilten Berechtigung für den Besuch einer Schulform, der Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 10 und Q1 oder dem erteilten Schulabschluss nicht einverstanden sind, sollten sie das Problem zunächst mit den betroffenen Lehrenden beraten.
Ist hier eine Einigung nicht möglich, kann die zuständige Abteilungsleitung und bei Nicht-Klärung die Schulleiterin angesprochen werden.
Wenn eine schulinterne Konfliktregelung nicht gelingt, so besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerde oder eines Widerspruchs, die an die Schulleiterin zu richten sind. Kann diese der Beschwerde oder dem Widerspruch nicht abhelfen, gibt sie den Eltern entsprechend Bescheid und leitet den Widerspruch oder die Beschwerde an die Schulaufsicht (Bez..Reg. Köln) zur Bearbeitung und Entscheidung weiter.
Die Schulleiterin darf eine Note oder eine Entscheidung der Klassenkonferenz nicht abändern, wenn der Fachlehrende oder die Konferenz bei ihrer Entscheidung bleiben. Die Abänderung von Noten oder Konferenzentscheidungen ist nur der Schulaufsicht gestattet.
b) Beschwerden über einzelne Lehrende sind in der Regel ebenfalls zunächst mit der betroffenen Person zu erörtern. Besteht danach aus der Sicht der Eltern oder des Lehrenden weiterhin Anlass zur Beschwerde, so ist die Abteilungsleitung und dann die Schulleiterin anzusprechen.
Entsprechend sollte bei kollegialen Beschwerden verfahren werden. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie ist an die Schulleiterin zu richten, die sie mit ihrer Stellungnahme an die Schulaufsicht zur Bearbeitung und Entscheidung weiterleitet.
BESUCHER/IN:
Besucherinnen und Besucher der Europaschule Langerwehe müssen sich im Sekretariat anmelden. Nach Klärung des Besuchsanlasses ist der Aufenthalt in der Schule mit einem Namensschild gestattet.
BESUCH IM UNTERRICHT:
Ein Besuch im Unterricht ist nach Absprache mit dem Lehrenden jederzeit möglich, sollte aber im Jahrgang 5 erst ab November erfolgen. Der betroffene Lehrende informiert die Schulleitung. Dabei sollte das Ziel des Besuches vorher abgeklärt werden. Bei Absprache von Besuchen durch die Schulleitung ist von dieser das Einverständnis der betroffenen Lehrenden einzuholen. Besucher und Lehrende anderer Schulen können die Schule als Gäste besuchen, wenn sie vorher das Einverständnis eines Schulleitungsmitgliedes eingeholt haben und sich über ein Besucherschild entsprechend ausweisen (s. Passus Besucher).
BETRIEBSPRAKTIKA: Betreuungsregelung der Betriebspraktika
Jahrgangsstufe 9:
Die Klassenleitungen führen ihre Praktikumsbesuche nach dem 3. Praktikumstag durch, d.h. in den ersten drei Tagen des Praktikums findet der Regelunterricht statt. Die Lernenden sollten zweimal besucht werden; pro Lernende wird 1 Stunde Entlastung angerechnet.
Jahrgangsstufe 10:
In der Woche nach den Herbstferien finden die freiwilligen Betriebspraktika statt. Hier finden in der Regel keine Praktikumsbesuche statt.
DATENSCHUTZ UND DATEN UND LISTENFÜHRUNG UND -VERWALTUNG:
Die an der Schule über Lernende, Eltern und Lehrende erfassten Daten sind in einer Übersicht zusammengefasst, die im Sekretariat zur Verfügung steht. Die Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Daten ist in einer Dienstanweisung über die Datensammlung, -speicherung und -nutzung gewährleistet.
Die an der Schule geführten Personalunterlagen der Lehrenden werden von der Schulleiterin und im Vertretungsfall von der stellvertretenden Schulleiterin geführt. Sie dürfen nicht an andere Personen zur Einsicht weitergegeben werden. Die Lehrenden haben das Recht, die sie betreffenden Personalunterlagen einzusehen.
Personenbezogene Informationen, z.B. Mitteilungen über Kurszuweisungen und Kurszugehörigkeit, über Laufbahn-und Abschlussprognosen oder Notenlisten dürfen nicht ausgehängt werden. Die Einsicht in personenbezogene Unterlagen durch Lehrende, die eine Klasse bzw. Lernende einer Klasse nicht unterrichten, ist nicht zulässig.
Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Notenlisten, Schülerstammblätter oder Schülerbegleitakten) dürfen nur in der Schule eingesehen. Die Mitnahme dieser Daten außerhalb des Schulgebäudes ist untersagt.
Die Schule stellt den Eltern auf Wunsch eine Übersicht zu den von der Schule erhobenen Daten über Eltern und Lernende zur Verfügung.
DIFFERENZIERUNG:
1.1 Die Fachleistungsdifferenzierung wird nach AO -S I § 19(2)
in Mathematik und. Englisch ab Jg. 7,
in Deutsch ab Jg. 8 oder 9, in einem der Fächer Physik oder Chemie ab Jg. 9
auf zwei Anspruchsebenen eingerichtet.
Die Schulkonferenz der Gesamtschule Langerwehe hat die Differenzierung in Deutsch ab Jg. 8 und in Chemie ab Jg. 9 beschlossen.
Das Wahlpflichtfach (Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre oder Darstellen Gestalten) beginnt im Jahrgang 7.
Der bilinguale Bildungsgang startet in 5.2.
1.2 Kursbildung:
1.2.1 Zuweisungskriterien: Bei Note 1, 2 und 3 E-Kurs , bei Note 4 und schlechter G-Kurs. Bei Note 3- entscheidet in Ausnahmefällen die Klassenkonferenz. Bei der Entscheidung ist die Auswirkung der E-oder G-Kurszugehörigkeit auf den erreichbaren Abschluss, die Notentendenz, die Leistungsentwicklung des Lernenden, das Leistungsbild insgesamt sowie ggf. die Belastung durch andere Fächer zu berücksichtigen.
1.2.2 „Bei der Bildung von Kursen ist auch darauf zu achten, dass Grund-und Erweiterungskurse jeweils eine angemessene Leistungsbandbreite aufweisen“ (AO -S I VV 19.2.2 zu § 19). Dies schließt die Bildung von Erweiterungskursen bzw. von Grundkursen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus aus.
1.3 Umstufungen:
1.3.1 Nach der AO -SI § 19, VV 19.2.2 hat die Klassenkonferenz jeweils am Ende eines Schuljahres zu prüfen, ob ein Lernender in den Fachleistungskursen noch angemessen gefördert werden kann. Dabei sind die Leistungen in den anderen Fächern zu berücksichtigen.
1.3.2 Eine Umstufung im Laufe des Schuljahres kommt nur in besonderen Einzelfällen in Frage (z.B. bei hohen Fehlzeiten oder bei Seiteneinsteigern).
1.3.3 Wenn die Erziehungsberechtigten gegen eine Aufnahme oder einen Verbleib im
Erweiterungskurs Einwände erheben, so ist diesen zu entsprechen. Wenn sie gegen eine Aufnahme oder die Umstufung von einem Erweiterungskurs in einen Grundkurs Einwendungen erheben, so entscheidet die Klassenkonferenz. Da die Zuweisungsentscheidungen als Verwaltungsakte anzusehen sind, haben die Eltern in diesem Fall zudem die Möglichkeit des Widerspruchs.
1.3.4 Die jährliche Überprüfung, ob ein Lernender in seinem Fachleistungskurs noch angemessen gefördert werden kann, gilt für alle Lernenden. Die Umstufung sollte deshalb nicht nur auf Antrag der Fachlehrenden erfolgen, sondern auch von mit den Klassenleitungen beraten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die mit einer Umstufung verbundene Prognose sich zumindest auf den Zeitraum eines Jahres beziehen muss.
2.1 Die Kopplung der Klassen muss in der Fachleistungsdifferenzierung für alle Fächer gleich sein. Die in Jg. 7 für Englisch und Mathematik eingerichtete Kopplung ist deshalb für die Fächer Deutsch und Chemie eine zwingende Vorgabe.
2.2 Im Wahlpflichtbereich kann in der Regel höchstens eine zusätzliche Lerngruppe eingerichtet werden.
3.1 Damit eine Entscheidung über eine Umstufung aufgrund der jährlichen Überprüfung
entsprechend zuverlässig ist, sollen die Fachlehrenden und die Klassenleitungen bereits in der Laufbahnkonferenz im 2. Halbjahr diese Überprüfung vorbereiten. Die Klassenleitungen legen spätestens eine Woche vor den Zeugniskonferenzen der zuständigen Abteilungsleitung nach Absprache mit den Fachlehrenden vor, für weIche Lernenden eine Umstufung beabsichtigt ist.
3.2 Der Vorschlag der Fachlehrenden zur Kurszuweisung wird vor den Zeugniskonferenzen sowohl an die zuständige Abteilungsleitung als auch an die Klassenleitungen weitergeleitet.
3.3 Die rechtzeitige Vorlage von beabsichtigten Zuweisungen und Umstufungen ist zudem
erforderlich, um die Auswirkungen auf die Kursgrößen und ggf. auf Kurs-Umbildungen abschätzen und vor der Entscheidung in der Konferenz berücksichtigen zu können.
Einwände
Im akuten Krankheitsfall werden die Lernenden von den Lehrenden, deren Unterricht (auch AG) direkt oder im Folgenden betroffen ist, möglichst nach Rücksprache mit den Eltern, über den Entlass-Zettel entlassen. Erst, wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Entlassung über die Klassenleitung und ggf. Über einen anderen Lehrenden oder über die Abteilungsleitung. Diejenigen, die entlassen, tragen die Abwesenheit, falls möglich, in UNTIS ein. Falls dies nicht möglich ist, ist die Klassenleitung zeitnah zu informieren (über Teams oder mittels Kopie des Entlass-Zettels).
Die Absprache mit den Eltern zwecks Abholung, bes. bei jüngeren Kindern, erfolgt in erster Linie über die Angesprochenen (Kontaktdaten in SchiLD NRW). Die „Abmelde-Zettel“ befinden sich im Lehrendenzimmer im Aufsteller, im Downloadbereich des Sekretariatskanals und notfalls im Sekretariat.
Absehbare Termine, die nicht den unmittelbaren Unterricht betreffen, sollten möglichst eine Woche im Voraus den Klassenleitungen mitgeteilt werden, die diesen Termin ebenfalls dokumentieren.
Die 1. Fachkonferenz findet in der letzten unterrichtsfreien Woche der Sommerferien statt. Sie dient der gemeinsamen fachlichen Absprache und der Vereinbarung von Unterrichtinhalten sowie der Terminierung der Klassen-/Kursarbeiten für das kommenden Schuljahr.
Die 2. Fachkonferenz mit Eltern- und Lernendenvertretung findet zum Beginn des zweiten Halbjahres statt. Bei der Festlegung der Termine ist auf die Bedürfnisse der Elternvertreter Rücksicht zu nehmen. Die Einladung sowie das Protokoll und die Teilnehmerliste erhält in Kopie die Didaktische Leitung.
FAHRTENCURRICULUM (Stand 22.09.2022):
Das Fahrtencurriculum gibt (unter Vorbehalt) einen Überblick über die Planung von Schulfahrten in verschiedenen Jahrgangsstufen. Es dokumentiert die Planungsgrößen und kann somit einen Überblick bieten, welche Möglichleiten zu welchen Konditionen realisierbar sind. Dabei wird darauf geachtet, dass in den Fahrtenangeboten möglichst viele Jahrgangsstufen angesprochen werden können. Die ausgewiesenen Planungen stehen unter Vorbehalt, weil sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können, die Einfluss nehmen auf den Kostenrahmen, und die Kontakte zu europäischen bzw. amerikanischen Partnerschulen und die Praxis im schulischen Austausch Änderungen unterliegen, so dass das Curriculum von Zeit zu Zeit revidiert werden muss.
Jahrgang 6:
Ziel: Jugendherbergen im Umkreis von max. 100 Kilometern
Dauer: 3 Tage maximal
Verpflichtung: ja
Kostenrahmen: max. 160 €
Erstattung: ja
Jahrgang 7:
Ziel: Skifahrt
Dauer: 5 Tage
Verpflichtung: nein
Kostenrahmen: 400 €
Erstattung: nein
Jahrgang 8:
Ziel: Studienfahrt nach England
Dauer: 5 Tage
Verpflichtung: nein
Kostenrahmen: 400 €
Erstattung: nein
Jahrgang 8 – 9:
Ziel: Spanien-Austausch
Dauer: 7 Tage
Verpflichtung: nein
Kostenrahmen: 300 €
Erstattung: nein
Jahrgang 9 – Q1:
Ziel: Taizé-Fahrt
Dauer: 7 Tage
Verpflichtung: nein
Kostenrahmen: 120 €
Erstattung: nein
Jahrgang 10:
Ziel: Abschlussfahrt (individuelle Planung)
Dauer: 5 – 7 Tage
Verpflichtung: ja
Kostenrahmen: 400 €
Erstattung: ja
Jahrgang EF:
Ziel: Jugendherbergen im Umkreis von max. 100 Kilometern
Dauer: 3 Tage maximal
Verpflichtung: ja
Kostenrahmen: max. 180 €
Erstattung: ja
Jahrgang Q1:
Ziel: Rom-Fahrt (Abschluss Latinum)
Dauer: 4 Tage
Verpflichtung: nein
Kostenrahmen: 350 €
Erstattung: ja
Jahrgang Q2:
Ziel: Studienfahrt (individuelle Planung)
Dauer: 7 Tage
Verpflichtung: ja
Kostenrahmen: 450 €
Erstattung: ja
Die Fenster dürfen von den Lernenden eigenmächtig nur geöffnet werden, wenn eine Lehrkraft anwesend ist. Die Lehrenden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fenster am Ende der letzten Unterrichtsstunde im Klassen- oder Fachraum geschlossen werden. In der Mittagsfreizeit bleiben die Fenster geschlossen, lediglich die Oberlichter können geöffnet werden (Sicherheit!)
Fundsachen werden bei den Schulhausmeistern bzw. im Sekretariat abgegeben. Im Gang zwischen Gebäude I und II befindet sich ebenfalls eine „Sammelstelle“. Die Fundsachen werden ggf. zu den Elternsprechtagen ausgelegt.
Handys müssen bei Betreten aller Schulgebäude und Sporthallen ausgeschaltet werden. Während der Pausen dürfen Handys auf dem Schulhof eingeschaltet werden.
(Mündliche) Anträge auf Hitzefrei sind bei der Schulleiterin zu stellen; die Schulleiterin (oder bei Abwesenheit -ihre Vertretung) entscheidet, ob Hitzefrei gegeben wird.
Anträge für einzelne Klassen sind von den Klassensprecherinnen und für alle Lernenden vom Schülersprecher oder der Schülersprecherin zu stellen.
Da nur nach der 7. Stunde für einen Großteil der Lernenden Busse fahren, kann Hitzefrei nur für die 8. und 9. Stunde erteilt werden. Maßgeblich für die Entscheidung ist, ob das Raumklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit u.a.) Unterricht noch zumutbar zulässt. Bevor Hitzefrei erteilt wird, ist zu prüfen, ob für einzelne Klassen, vor allem die auf der Sonnenseite in Gebäude I und II, Ausweichräume zur Verfügung gestellt werden können. Bei Bedarf teilt die Schulleitung für die Klassenleitungen eine Übersicht zu Ausweichräumen im Lehrerzimmer mit. In der Regel wird Hitzefrei für alle Klassen 5-10 erteilt.
In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht statt; für diese Jahrgänge gibt es kein „Hitzefrei“.
Der Kiosk im Forum wie auch der Kiosk in der Mensa sind in der Vormittagspause, der Mittagspause sowie in den Wechselpausen geöffnet.
Zahl, Dauer und Terminierung der Klassenarbeiten/
Kursarbeiten/Klausuren: s. aktuelle Informationen der AL
Seit dem Schuljahr 2021/22 erfolgt die Administration (digitales Klassenbuch) über UNTIS.
Laut Beschluss der Schulkonferenz finden zu Beginn der Klasse 6 und 10 zwei Klassenfahrten statt, in der Q1 finden die Fahrten in der Regel im Rahmen der Leistungskurse statt. Darüber hinaus finden regelmäßige klassen-und jahrgangsübergreifende Austausche bzw. Fahrten statt, u.a. nach Frankreich, England, Finnland, USA, Polen, Taizé.
Klassenpflegschaft abzusprechen. Die Erziehungsberechtigten stimmen in geheimer Abstimmung über Fahrtziel und Kostenrahmen ab. Für die Lernenden besteht z.T. Teilnahmepflicht (s. Fahrtencurriculum). Eine Fahrt kann nur genehmigt werden, wenn mindestens 90% der Eltern zustimmen und mindestens 90% der Lernenden an der Fahrt teilnehmen. Zahlungsunfähigkeit darf kein Grund für die Nichtteilnahme sein. Die Kosten müssen sich an den festgelegten Höchstwerten orientieren.
Die Klassenräume sind vor der Vormittagspause, vor Unterricht in Fachräumen und nach Schulschluss zu verschließen. Zudem ist darauf zu achten, dass in den 5-Minuten-Pausen und vor allem in der Mittagsfreizeit, wenn die Lernenden nicht oder nur punktuell beaufsichtigt sind, die Fenster verschlossen sind. In den Klassen sind Ordnungsdienste einzurichten, die dafür verantwortlich sind, dass die Klassenräume bei Unterricht in Fachräumen verschlossen werden. Außerdem achten sie darauf, dass am Ende der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum oder am Ende der Mittagsfreizeit, wenn anschließend kein Unterricht im Klassenraum mehr stattfindet, der Klassenraum aufgeräumt ist, die Fenster verschlossen und die Stühle hochgestellt sind. Wenn der Klassenraum unordentlich hinterlassen wird, entfällt die Reinigung. Die Klasse ist für diesen Fall verpflichtet, am nächsten Schultag zunächst den Klassenraum aufzuräumen.
KOORDINATION DER LEISTUNGSBEWERTUNG:
Auf der Grundlage des allgemein verbindlichen Konzepts der Leistungsbewertung und dessen Ausschärfung für die einzelnen Fächer findet die Leistungsbewertung statt.
Ein Exemplar der Klassen-bzw. Kursarbeiten aus drei Leistungsbereichen inklusiver Erwartungshorizont sowie der Notenspiegel werden der Abteilungsleitung vorgelegt, die sie im Hinblick auf Leistungsentwicklung, Vergleichbarkeit und Koordination auswertet. Die Ergebnisse der Auswertung werden mit der Didaktischen Leitung und den Teams erörtert. Muster der Arbeiten sollen zudem mit der Planung der Unterrichtsreihe bzw. anderweitigen Hinweisen zur Planung und Durchführung im Rahmen von Fachkonferenzen gesammelt und erörtert werden.
Erkrankte Lernende werden von der unterrichtenden Lehrkraft zum Schulsanitätsraum begleitet, nachdem einem benachbarten Lehrenden die Mitaufsicht über die Lerngruppe übergeben wurde. Möglich ist auch eine Begleitung durch einen, eine Mitschüler,in. Das Sekretariat informiert den Schulsanitätsdienst, der das weitere Vorgehen, in Absprache mit den KL/FL oder einem SL-Mitglied, verantwortet. Der Schlüssel zum Sanitätsraum befindet sich im Sekretariat und wird dort an die betroffene Lehrperson bzw. an den Schulsanitätsdienst ausgegeben.
Die Krankmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Lernenden durch diese am ersten Tag der Erkrankung; bis 10.00 Uhr im Sekretariat. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Klassenleitungen bzw. Tutoren und Tutorinnen per Mail über die Erkrankung zu informieren. Die Fehlzeiten werden über UNTIS digital erfasst.
Ab dem dritten Fehltag ohne Krankmeldung ist die Schule verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über die Abwesenheit der Lernenden zu unterrichten.
Bei Rückkehr in die Schule, bei längerfristigen Erkrankungen, spätestens nach zwei Wochen, ist der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. (Ein entsprechender Vordruck ist im Downloadbereich der Homepage hinterlegt.)
Krankmeldungen werden in UNTIS festgehalten und von den Klassenleitungen verwaltet.
Hat die Schule begründete Zweifel, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, fordert sie von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest über die Erkrankung der Schülerin bzw. des Schülers. Die Kosten des ärztlichen Attestes sind von den Eltern zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. Die Kosten für dieses Gutachten trägt die Schule bzw. der Schulträger (s. a. Schulvertrag und Homepage).
Auf der Grundlage der schulinternen Lehrpläne planen die Fachkonferenzen, ggf. in Jahrgangsgruppen, die Platzierung der Unterrichtsvorhaben jeweils für die Doppeljahrgänge (5/6, 7/8, 9/10). Die Jahrgangslehrenden legen zum Schuljahresbeginn fest, welche Vorhaben fächerverbindend gestaltet werden und wie sie zeitlich platziert und inhaltlich und didaktisch koordiniert werden können. Je ein Exemplar der auf der Grundlage der schulinternen Lehrpläne vereinbarten unterrichtlichen Zeit-und Themenplanung wird an die Didaktische Leitung gegeben. Die Vorschläge zur Terminierung der Klassen- bzw. Kursarbeiten erhalten die Abteilungsleitungen I und II.
LRS-FÖRDERUNG: s. auch LRS-Konzept
In den Jg. 5 und 6 werden in der Regel zwei LRS-Förderkurse mit ca. 12 Lernenden eingerichtet. Ab Jahrgang 7 bearbeiten die LRS- Lernenden die für den jeweiligen Jahrgang festgelegten Arbeitshefte und legen diese den Deutschlehrenden sowohl am Ende des Halbjahres als auch am Ende des Schuljahres vor. Sind die Arbeitsblätter vollständig bearbeitet worden, wird auch im nächsten Schulhalbjahr der Nachteilsausgleich durch die Schulleiterin gewährt. Sind die Aufgaben nicht vollständig bearbeitet worden, auch nicht nach einer zusätzlichen Bearbeitungszeit, wird der Nachteilsausgleich nicht mehr gewährt und die Rechtschreibung wird wie bei allen anderen Lernenden gewertet. Informationen auch über die LRS- Koordination.
MATERIALIEN ZUR PÄDAGOGISCHEN UND FACHLICHEN ARBEIT:
Die Mitglieder der Fachkonferenzen stellen in Teams für alle Lehrenden des jeweiliges Faches Unterlagen wie Fachkonferenzprotokolle, Fachcurriculum, Fachleistungskonzept, ausgearbeitete Unterrichtsreihen bzw. Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.
Lernende ab der 7. Klasse, die im Zentralort Langerwehe wohnen, haben die Möglichkeit, das Mittagessen zu Hause einzunehmen, wenn sie der Klassenleitung eine entsprechende schriftliche Erklärung ihrer Eltern vorlegen (Formulare sind im Sekretariat erhältlich.)
Eine Vorbereitungswoche findet unmittelbar vor den Sommerferien – nach Entlassung des 10. Jahrganges – statt. An dieser nehmen auch (freiwillig) die Seiteneinsteiger für die Jahrgangsstufe 11 (EF) aus Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Berufskolleg und anderen Gesamtschulen teil.
Der Plan für die Wahrnehmung der Ordnungsdienste wird monatlich durch die Organisationsleitung den Klassenleitungen mitgeteilt, die für die Organisation verantwortlich sind. Wenn der Ordnungsdienst in der Mensa nicht wahrgenommen wird, beauftragt die Aufsicht Lernende mit dem Ordnungsdienst.
Ordnungsmaßnahmen sind in §53 SchulG festgelegt, dabei gilt der Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“.
In der Frühstückspause (25-Minuten-Pause) verlassen alle Lernende das
Schulgebäude (Ausnahme: Regenpause). Die Anordnung der Regen- bzw. Schneepause erfolgt möglichst frühzeitig durch die Schulleitung.
Der Aufenthalt in den Klassenräumen während der Mittagszeit wird teamweise geregelt.
Projekttage und Klassenlehrerunterricht auf Jahrgangsstufenebene sollten im Rahmen der Jahresplanung festgelegt werden. Die Planung ist mit Angabe bzw. Absprache von Thema, Termin und Personaleinsatz sowie außerschulischen Aktivitäten und außerschulischem Personaleinsatz rechtzeitig der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Für den Personaleinsatz gilt der Grundsatz, dass der Unterricht in anderen Jahrgangsstufen möglichst erteilt werden sollte und der eventuelle Vertretungsbedarf durch freiwerdende Stunden in der jeweiligen Jahrgangsstufe abgedeckt werden kann. Der individuelle Unterrichtseinsatz im Projekt sollte möglichst der ansonsten anfallenden Unterrichtsverpflichtung entsprechen, soweit nicht die Projektlehrenden aus pädagogischen Gründen (z.B. bei Doppelbesetzung von Stunden) eine höhere
Unterrichtsverpflichtung von sich aus akzeptieren.
In der Woche vor den Herbstferien findet in der Regel eine, fest im Jahresplan verankerte Projektwoche statt. Neben den Fahrten, die in dieser Woche stattfinden, finden sowohl projektorientier Unterricht als auch Aktionen und Ausflüge statt.
Jahrgang 5: Sozialtraining/ Motorik-Test/Talentdiagnostik/Arbeiten mit dem iPad/ Wandertag
Jahrgang 6: 3 Tage Fahrt/ 2 Tage Vor-bzw. Nachbereitung in Projektform,
ggf. gemeinschaftsfördernde Aktionen
Jahrgang 7: Projektunterricht/ Beispielthema: Bewegung, Ernährung, Entspannung
Jahrgang 8: Englandfahrt/ für Lernende, die nicht nach England fahren: Thematischer
Projektunterricht mit wechselnden Themenbereichen: Entspannungs- und
Sportangebote/ Berufsorientierung, Europa
Jahrgang 9: Berufsorientierungspraktikum (insgesamt 3 Wochen)
Jahrgang 10: Abschlussfahrt
EF: Berufsorientierung (KAOA), Kennenlerntage
Q1: Studien- und Berufsorientierung
Q2: Studienfahrt
Das Amtliche Schulblatt steht im Sekretariat zur Verfügung. Ebenfalls steht im Sekretariat die BASS zur Einsichtnahme (nicht zur Ausleihe!) zur Verfügung.
Lernende können sich vom Religionsunterricht abmelden. Bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 14 Jahre alt und somit noch nicht religionsmündig sind, erfolgt die Abmeldung durch die Eltern.
Lernende anderer Konfession oder Religionen bzw. ohne Bekenntnis können am Religionsunterricht teilnehmen, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Lernende, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, werden bei Bedarf durch eine Vertretungskraft beaufsichtigt.
Die schriftliche Abmeldung wird in der Lernenden-Akte (Sekretariat) abgelegt. Ein Abmeldeformular wird von der Fachschaft Religion zur Verfügung gestellt. Aus schulorganisatorischen Gründen erfolgen Abmeldungen bzw. Wiederanmeldungen ausschließlich zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.
Die Religionsnote wird in das Abgangs-oder Abschlusszeugnis nicht aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten oder religionsmündige Lernende (ab 14 Jahren) dies verlangen. Im Jahrgang 10 nehmen Lernende, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, am Fach „Praktische Philosophie“ teil.
Die Schließfächer müssen von den Eltern online bei www.astradirect.de angemietet werden und kosten 2,60€ pro Monat. Zu Beginn im Jahrgang 5 teilen die Klassenleitungen ihren Lernenden ein Fach zu, was von der Körpergröße her passt. Die Fächer werden entsprechend der Liste durch die Abteilungsleitung I, in Absprache mit Astradirect, zugeteilt. Nach drei Jahren, wenn der Umzug ins Gebäude II ansteht, werden die Fächer dort nach dem gleichen Prinzip durch die Klassenleitungen erneut zugeteilt. Für den neuen nachrückenden Jahrgang 5 werden die Fächer im Gebäudes I somit wieder frei. Mit dem Abschluss nach Klasse 10 müssen die Fächer gekündigt werden, für die Oberstufe gibt es keine Fächer.
SCHULBÜCHER: VERWALTUNG UND BESTELLUNG:
Bestellung und Verwaltung: SK (digital: HRO, SMA, HLS / analog: HRO, SCU, MNJ)
Elternanteil (WMR)
Bestellung. Verwaltung. Kontrolle Statistik
SK= Schulbuchkoordinator:in, FV = Fachkonferenzvorsitzender, FL = Fachlehrer:in
KL = Klassenlehrer:in, AL = Abteilungsleitung
– Im SJ 23/24 sind bis auf Englisch (Kl. 7, 8), Deutsch (Kl. 9, 10) und Geschichte bili (Kl. 8, 9,10) alle Bücher digital.
– Englischbücher sind aktuell in den Klassen 5 und 6 digital und werden in den kommenden Jahren sukzessive auch in den höheren Jahrgängen digitalisiert.
– Deutschbücher sind aktuell in den Klassen 5- 8 digital und werden in den kommenden Jahren sukzessive auch in den höheren Jahrgängen digitalisiert.
– In Geschichte bili gibt es derzeit keine Digitalisierungspläne.
– Die Fächer Franz. und Latein nutzen ergänzend noch Print- Ausgaben, die über die FV verwaltet werden.
Die Bücher werden von den FV der Fächer verwaltet. Die FL führen Buch über die in ihrem Kurs ausgeliehenen Bücher. Die FL sorgen dafür, dass in jedes Buch Name des/der Schüler:in und Zustand des Buches in den Stempelaufdruck eingetragen werden. Sie sorgen dafür, dass verloren gegangene Bücher und Bücher, deren Zustand sich bei einer Benutzung von bis zu 1 Jahren um mehr als eine Stufe verschlechtert, von dem/der Schüler:in ersetzt werden. Ein Standardformular ist bei den SK zu bekommen.
Die Bücher werden von den Fachvorsitzenden der Fächer in Zusammenarbeit mit den SK verwaltet. Die SK inventarisieren die Bücher und versehen sie mit dem Ausleihstempel, die Fachvorsitzenden/entleihenden Fachlehrer:innen tragen Sorge für die Ausleihe.
Bücher, die nicht unter die Lernmittelfreiheit fallen, werden von den Fächern aus dem Fachetat selbst bestellt und verwaltet.
3.) Anlieferung, Lagerung, Ausleihe:
Grundsätzlich werden neue Printbücher im Textilraum angeliefert.
Der größte Teil der Bücher wird digital verwaltet und bedarf daher keiner weiteren Lagerung.
Lagerung und Sammlung am Schuljahresende und Ausleihe am Schuljahresanfang im Textilraum. Organisation durch SK über KL.
Lagerung in Fachbereichsschränken.
Neue Bücher werden von den FV im Textilraum abgeholt. Die FL holen die Bücher bei den FV ab.
Lagerung in Schränken im Beratungslehrerbüro.
Neue Bücher werden von den SK gestempelt und dann im Beratungslehrerbüro untergebracht. Die Ausleihe erfolgt über die FL.
Ehrenamtliches Engagement als KlassensprecherIn/ KurssprecherIn,
SporthelferIn, StreitschlichterIn u.a., besondere Lernleistungen wie Facharbeiten, Teilnahme an Wettbewerben, Praktika, Bewerbungstraining und zu besonderen fremdsprachlichen Aktivitäten (Auslandsaufenthalte, Austausch usw.) werden durch ein Zertifikat ausgezeichnet, das den Lernenden bei der Zeugnisausgabe ausgehändigt wird (Kopie ans Sekretariat für die Schülerakte). Die Lernenden können in einer Mappe (Portfolio) die erworbenen Zertifikate im Laufe ihrer Schullaufbahn sammeln.
Diese werden bei Bewerbungen gerne vorgelegt und finden erfahrungsgemäß bei Arbeitgebern Beachtung.
Ausdruck der Zertifikate bzw. Eingabe von entsprechenden Bemerkungen in das Zeugnisformular erfolgen nach Vorlage zentral durch die Ganztagskoordination.
Wenn das Kind abgeholt werden soll, ruft möglichst die Klassenleitung, die Sekretärinnen oder ggf. die Schulleitung die Eltern an. Sind die Eltern nicht erreichbar, bleibt -wenn vertretbar- der Lernende unter Aufsicht des Schulsanitätsdienstes im Sanitätsraum.
Einladungen und Protokolle von Dienstbesprechungen, pädagogischen
Klassenkonferenzen, Klassenpflegschaftssitzungen, Fachkonferenzen und Schülerratssitzungen sind
unabhängig von der sonstigen Verteilung wie folgt weiterzugeben:
3.Greifen die schulischen Interventionen und Maßnahmen von Klassenleitungen, Abteilungsleitungen, Schulsozialarbeit, Beratungslehrende und Vertrauenslehrende u.a. nicht, kann es sich um Schulabsentismus handeln. Dabei handelt es sich um verfestigtes Verhaltensmuster, bei dem Lernende ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben. Dabei verletzen sie nicht nur die Schulpflicht und begehen so eine Ordnungswidrigkeit, sondern blockieren i. d. R. auch den eigenen Lernfortschritt und begrenzen ihre Zukunftschancen. (s. Konzept Schulabsentismus)
Ein mögliches Bußgeldverfahren wird von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 48 veranlasst.
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Erkrankung die Schule länger als 6 Wochen nicht besuchen oder wegen einer langanhaltenden Krankheit langfristig und mindestens einen Tag in der Woche den Unterricht nicht besuchen können, unterliegen in der Regel trotzdem der Schulpflicht. Er findet entweder in der Klinik oder zu Hause statt. Ziel ist, dass die Lernenden den Anschluss an den Wissensstand ihrer Lerngruppe nicht verlieren und nach Überwindung der Krankheit die Wiedereingliederung in den Schulalltag erleichtert wird. Wichtig ist hier die individuelle Sicht auf die Situation des Kindes bzw. Jugendlichen. Unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen kann nach Möglichkeit Unterricht über Microsoft Teams erfolgen.
Für die Lernenden steht die Vormittagspause von 10.15-10.40 Uhr sowie die Mittagsfreizeit von 12.30-13.15 Uhr zur Verfügung.
Wird ein (sonderpädagogischer) Förderbedarf vermutet, füllen die Klassen- und Fachlehrerenden Beobachtungsbögen für die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler aus. Die Sonderpädagogin/Der Sonderpädagoge wertet die Beobachtungsbögen aus und bespricht das weitere Vorgehen (z.B. Unterrichtshospitation) mit den Klassenleitungen. Sollten sich die Hinweise auf einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf verstärken, findet ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten des Kindes statt und ein Antrag auf Eröffnung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß § 12 AO-SF) wird ggf. gestellt. Dabei sind die Antragsfristen der Schulaufsicht (Bezirksregierung) zu berücksichtigen (Frist bis 15.12. oder im 5. Jahrgang bis zum 15.01.). Die Schulaufsicht prüft den Antrag, lehnt diesen ab oder beauftragt ein Gutachterteam aus Sonderpädagogin/Sonderpädagoge und Regelschullehrenden mit der Erstellung eines pädagogischen Gutachtens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (gemäß § 13 AO-SF).
Bei Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet während der Schullaufbahn prozessbegleitende Diagnostik durch die zuständige Sonderpädagogin/ den zuständigen Sonderpädagogen in Absprache mit den unterrichtenden Lehrerenden statt. Davon ausgehend werden die Lernenden individuell gefördert. Der Fortbestand des Förderbedarfes wird jährlich überprüft.
s.a. Konzept zum Gemeinsamen Lernen
Hinweis: Nutzungsregeln folgen nach Sanierung des Sportplatzes
A SPORTKLEIDUNG
B VERHALTEN VOR DEM SPORTUNTERRICHT
C VERHALTEN WÄHREND DES SPORTUNTERRICHTS
D VERHALTEN NACH DER SPORTSTUNDE
E MASSNAHMEN BEI VERHINDERUNGEN DER AKTIVEN TEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN
F MASSNAHMEN BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIE SPORTREGELN
s. Sportregeln
Die Nutzung der Großtoiletten ist mittels einer Schließanlage geregelt. Jeder Lehrende erhält zwei Chips (Jungen- und Mädchentoiletten), mit denen die Toiletten während der Unterrichtszeit geöffnet werden können. Die Unterrichtenden notieren im digitalen Klassenbuch welchem Lernenden der Chip ausgehändigt wird. Es ist wichtig, Meldungen über Verschmutzungen möglichst schnell weiterzuleiten (Aufsicht, Sekretariat, Schulleitung).
Während der Frühstücks- und Mittagspausen werden die Anlagen geöffnet. Die externe Toiletten-Aufsicht ist in diesen Zeiten für die Kontrolle zuständig. Die aufsichtführenden Lehrenden der Aufsicht Hof WC/Foyer unterstützen bei Bedarf. Die Toiletten sind nicht über den Hof zugänglich.
Von 7.15 – 7.40 Uhr (VOR dem Unterricht) steht die Gästetoilette zur Verfügung. Lehrende, die die Flurtoiletten öffnen, müssen sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Toiletten überzeugen. Ebenso sind sie dafür verantwortlich, dass die Flurtoiletten nach Benutzung wieder verschlossen werden.
Während des Unterrichts sollte ausschließlich (Mineral-)wasser getrunken werden.
UNTERRICHTSVERSÄUMNISSE: s.a. Krankmeldung, Schulpflicht
c)Fehlzeiten von Lernenden werden in UNTIS festgehalten und von den Klassenleitungen verwaltet.
Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen im differenzierten Unterricht sollte die Kursleitung die Klassenleitung und ggf. die Abteilungsleitung im Hinblick auf evtl. notwendige Maßnahmen ansprechen. s.a. Schulpflicht
Wertsachen von Lernenden sind im Fach zu verschließen. Handys, Schmuck, Geld und Portemonnaies sind vor dem Unterricht in der Sporthalle ebenfalls im Fach zu verschließen. Für den Verlust von iPads, Handys, Portemonnaies, Geld sowie Kleidungsstücken besteht kein Versicherungsschutz.
Sammelgeld für Klassenkasse u.ä. darf nicht im Klassenschrank aufbewahrt werden. Zur Verwaltung der Klassenkasse sollte ein Konto eingerichtet werden. s. a. Sportregeln
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