A-Z

a) Europaschule Langerwehe

Josef-Schwarz-Straße 16

52379 Langerwehe

Telefon: 02423/9414-0

Fax: 02423/7688

Schulleiterin: Frau LGED` Regina Westermann

 

b) Schulfachliche Dezernentin:

Frau LRSD Andrea Volk, Bezirksregierung Köln, Dez. 44, Zeughausstr. 2-10, 50606 Köln, Tel. 0221 / 147/2131

c) Beihilfe: Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold

d) Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Gesamtschulen bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln / (Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer)

e) Schulträger:

Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, 52379 Langerwehe, Tel. 02423/409-0 (Schul-, Sport- und Kulturamt: Frau Claudia Jungherz, Tel. 409-138)

 

Link: Adressen

Schulleiterin: Frau R. Westermann

Ständige Vertreterin: Frau E. Schaut

Didaktische Leiterin: Frau M. Michels-Thieron

Abteilungsleiter I: Herr T. Janek

Abteilungsleiterin II: Frau S. Kuck

Abteilungsleiterin III: Frau M. Schmitz

 

Sekretariat: Frau S. Herrmanns, Frau D. Fußel

Hausmeister: Herr U. Mertens, Herr R. Boujé

 

Link: AnsprechpartnerInnen

Die Lernenden der Jahrgänge 5-10 dürfen sich nur dort aufhalten, wo eine Aufsicht gewährleistet ist. Deshalb ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ebenso verboten, wie der Aufenthalt im Schulgelände vor und nach dem Unterricht. Nach Abfahrt der Busse halten sie sich nicht mehr auf dem Schulgelände auf. Lernende der Jahrgangsstufen 5-7 werden im Fall des Unterrichtsausfalls am Nachmittag bei Bedarf beaufsichtigt (Elternabfrage).

 

Link: Aufenthalt von Lernenden außerhalb des Unterrichts

Der aktuelle Aufsichtsplan wird in den individuellen Stundenplänen der Lehrenden ausgewiesen. Eine Übersicht über die aktuelle Aufsichtsverteilung erfolgt per Aushang im Lehrendenzimmer: Frühaufsicht, 1. Stunde Mensa, 25-Minuten-Pause, 6. Stunde, 7. Stunde, Busaufsichten sowie die Regelung bei Regenpausen.

 

Die Gebäudeaufsicht muss darauf achten, dass alle Lernenden das Schulgebäude verlassen und nicht während der Pause betreten (Ausnahme: Schlechtwetterpause sowie Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten im Sekretariat/mit Schulleitung). Die Lehrenden, die vor einer Vormittagspause Unterricht haben, schließen den Klassenraum ab und achten darauf, dass alle Lernenden vor ihnen das Schulgebäude verlassen. Grundsätzlich sind die Lehrenden für das Verschließen der Räume verantwortlich.

Die Hofaufsicht achtet u.a. darauf, dass die Lernenden das Schulgelände nicht verlassen.

Die Hof/WC-Aufsicht der Vormittagspause und die Hofaufsichten der Mittagspause unterstützen ggf. die WC-Kraft. Bei Abwesenheit der WC-Kraft kontrollieren sie ein bis zweimal je Pause sowie in der Mittagsfreizeit die Hoftoiletten (vgl. auch TOILETTEN).

Die Mensaaufsicht achtet neben der Überwachung der Ordnungsdienste auch darauf, dass die Lernenden ihren Platz sauber hinterlassen.

Bei Schlechtwetterpausen erfolgt vor Pausenbeginn eine Ankündigung per Durchsage, z.B. „Regenpause“.

Die Hofaufsichten nehmen dann die Aufsicht gemäß des Aushangs im Lehrendenzimmers wahr. Im Winter gibt es bei Schnee eine „Hofpause“. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.

In Fachräumen (Naturwissenschaften, Sport, Kunst, Technik, Musik, Schulküche) dürfen sich Lernende nur aufhalten, wenn Aufsicht, auch während der 5-Minuten-Pausen, gewährleistet ist.

(Weitere Aufsichtsbeschreibungen s. Anhang)

 

 

Regeln für die Aufsichten

Schulordnung

Laut Schulordnung ist die Aufsicht über die Lernenden jederzeit Pflicht aller Lehrkräfte, wobei folgende Grundsätze gelten: Präsenz, Kontinuität und Aktivität. Es gelten die Regeln der Schule. Aufsicht ist aus pädagogischen Gründen wichtig, da die kurzfristige Erreichbarkeit einer Lehrkraft sowohl der Gefahrenabwehr und Kontrolle dient und den Lernenden ein Gefühl der Sicherheit gibt.

Für unsere Schule gilt:

Die Aufsichtsführenden werden durch den Aufsichtsplan nach Zeit und Ort festgelegt und kurzfristig durch den Vertretungsplan bestimmt. Aufsichtsorte sind dem Lageplan der Schule zu entnehmen (s. Aushang im Lehrerzimmer). In Schulprojektwochen wird ein gesonderter Aufsichtsplan von der Organisationsleitung erstellt.

Bei Problemen sollte die Aufsicht einen Lernenden zur Schulleitung schicken, um Hilfe holen zu lassen. Auffälligkeiten im Aufsichtsbereich meldet die Aufsicht der Schulleitung.

 

 

 

 

 

 

 

Frühaufsicht 07:25-07:45 Uhr

Bei Regen verstärkt durch Außenaufsichten

Hof Haupt-

eingang

Foyer

Bis 7.45 Uhr halten sich die Lernenden außerhalb des Geländes auf dem Schulgelände auf. Lernende der Unterstufe benutzen den Haupteingang,

Lernende der Mittelstufe die Eingänge zu Gebäude II.

Bei schlechter Witterung wird das Foyer geöffnet; die Aufsichten

entscheiden in Absprache mit der SL-Frühaufsicht ggf. Sch schicken.

In den Blick nehmen: Das Betreten des Bachlaufs links vom

Haupteingang ist untersagt (Unfallgefahr)

Hof WC

Hof am Kiosk

 

Mensa/Forum

Bis 7.45 Uhr halten sich die Lernenden außerhalb des Geländes auf dem Schulgelände auf. Lernende der Unterstufe benutzen den Haupteingang,

Lernende der Mittelstufe die Eingänge zu Gebäude II.

Bei schlechter Witterung wird das Foyer geöffnet; die Aufsichten

entscheiden in Absprache mit der SL-Frühaufsicht (ggf. Sch. schicken).

Durchgang zur Mensa erlaubt:  Dort kann gekauftes Frühstück eingenommen werden.

Bei schlechter Witterung wird das Forum genutzt, die Aufsicht

entscheidet.

Mensa

(Frühstück)

In der Mensa kann dort gekauftes Frühstück eingenommen werden.
Bereitschaft 07:50-08:35 Uhr
Mensa Die Lernenden der Unter- und Mittelstufe arbeiten an ihren Arbeitsmaterialien. Der Gang zum Kiosk ist, nach kurzer Absprache mit der Aufsicht, erlaubt.

In der 1. Stunde besteht keine Anwesenheitspflicht (Lernende können nach Möglichkeit auch zur 2. Stunde kommen) Die anwesenden Lernenden halten sich in der Mensa auf, nicht im Forum oder auf dem Schulhof usw.

In besonderen Situationen: Ab der 2. Stunde kontrollieren die Aufsichtsführenden die Anwesenheit.

Lernende der Oberstufe dürfen von 7:50-12:20 Uhr die Mensa als Aufenthaltsraum nutzen (Ausnahme: Frühstückspause)

7:50 – 8:35
Frühstückspause 10:15-10:40 Uhr
In der Frühstückspause verlassen alle Lernenden Gebäude I und II, die Klassenräume sind abzuschließen. In der Regenpause bleiben alle Lernenden im Gebäude, die Klassenräume werden nicht verschlossen und die Hofaufsichten verstärken die Gebäudeaufsichten – s. Aufsichtsplan
Außenbereiche

Änderung: Die ehemalige Aufsicht „Hof Skaterbahn“ heißt jetzt

„Hof MiniFußball (MiniFuba)“

Allgemeine Regeln für alle Außenbereiche:

Bitte an die Aufsichten, den gesamten Aufsichtsbereich in den Blick nehmen, indem man u. a. umhergeht.

Ballspielen in der 25´Pause nur mit Softbällen.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt!

(Ausnahme: Oberstufe in ausgewiesenem Bereich, hinter Gebäude III)

Das Nutzen des Handys ist in der Pause (in der Regel) nicht erlaubt

 

Hof vorne

Bereich: Haupteingang bis zum Brunnen

Besonderheiten / in den Blick nehmen:

Das Betreten des Bachlaufes/ Klettern auf den Findlingen, links vom Haupteingang, ist nicht erlaubt (Unfallgefahr).

Das Klettergerüst im Auge behalten.

Kein Ballspielen vor dem Haupteingang (Gefahr: Bälle geraten in den Busbereich)
Das Betreten der drei runden Brunnen ist nicht erlaubt (Unfallgefahr)

Aula

Bereich: rund um Aula

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Bevorzugte Raucherbereiche: auf den Stufen zur Sporthalle, hinter den Turnhallen

Verlassen des Schulgeländes (Richtung Parkplatz)

Rauchende den KL  melden, ggf. den AL

Hof WC

Bereich: Hof vor dem Ausgang der Toiletten (oberhalb des Klettergerüsts), inkl. Bereich Basketballkorb,

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Notausgang zwischen den Toiletten und den Kunsträumen („geheimer“ Eingang für Lernende),

Streitigkeiten am Basketballkorb.

Hof Mini-Fußball

(MiniFuba)

(ehemals Skaterbahn)

Bereich: Bereich zwischen Gebäude II und III/

unterer Spielbereich inkl. Klettergerüst und Holzbank

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Gedränge am Klettergerüst

Rechts von Gebäude II: Öffentlicher Weg- kein Schulgelände!

 

Das Spielen am Bach, vor der Sporthalle 2, ist nicht erlaubt (Unfallgefahr).

 

WeBü

Bereich:

Weg hinter den Gebäuden I u. II, am Wehebach u. Bücherei entlang bis zur Ecke Kita/ Oberstufen-Pausenhof sowie bis hinter der Brücke an der GS

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Müllentsorgung, insb. Papiermüll, der aus den Klassenfenstern geworfen wird.

Kein Aufenthalt für Lernende, da KEIN Schulgelände. Verstöße werden der Klassenleitung gemeldet.

 

Innenbereiche

Bei Regenpause verstärkt durch Außenaufsichten

 

Allgemeine Regeln für den Innenbereich:

Alle Lernenden verlassen das Gebäude, die FachkollegInnen  (3. Std.) schließen die Klassenräume ab. Die Lernenden werden in den Tutorenstunden informiert, dass bei Unterricht in der 4. Stunde in Fachräumen, inklusive Sport, sowohl alle notwendigen Schul-/Sportsachen als auch die Verpflegung/Getränke und auch die Mäntel/Jacken mit in die Pause genommen werden müssen.

Bei schlechter Witterung bleiben die Lernenden im Gebäude, die Klassenräume sind geöffnet. Fenster dürfen nur gekippt geöffnet werden (Unfallgefahr). Ballspiele sind nicht erlaubt. Die Durchsage bei schlechtem Wetter erfolgt möglichst VOR Beginn der Pause bzw. bei plötzlichen Niederschlägen; vorzugsweise durch die SL oder das Sekretariat.

Geb. I

Hof vorne

Bereich:

Keller, Erdgeschoss,

1.Etage

Hof vorne

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Durchgang Geb. I zu Geb. II, Kellergeschoss (Kunst/Technik)

Nach Verlassen des Geb I sich im Foyer einfinden und darauf schauen, dass die Lernenden nicht unkontrolliert wieder ins Gebäude kommen (in Zusammenarbeit mit Aufsicht „Eingang“).

Geb. II

Bereich:

Untergeschoss,

1.Etage,

2. Etage

WeBü

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Lernende halten sich gerne im vorderen und hinteren Treppenhaus bzw. im untersten Flur auf  (Bereich Bücherei) („Versteckspiel“), ggf. Unterstützung durch die Aufsicht „Mensa“ bzw. „Spielzone“.

Eingang

Bereich innen im Foyer

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Durchgang Geb. I zu II:  In Zusammenarbeit mit Aufsicht „Geb. I“ schauen, dass die Lernenden nicht unkontrolliert wieder ins Gebäude kommen.

Die Aufsicht hält sich im inneren Bereich des Haupteingangs auf. Die Lernenden dürfen das Schulgebäude nicht betreten, außer in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten (z.B. Verletzungen)

Forum

 

Hof MiniFuba

Kein Aufenthaltsraum/ Die Aufsicht schickt die Lernenden auf den Schulhof (dringende, unaufschiebbare Anliegen möglichst über den Haupteingang)
Mensa

Hof WC

Wird in der 25´Pause nicht als Aufenthaltsraum genutzt

Essensaufnahme ist Ok, chillen nicht

Spielzone

Bereich: Spielzone, Flur vor der Bücherei

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

DG- Räume, Flur der Bücherei und Treppenhäuser zur Mensa ggf. kontrollieren

Spielzone geschlossen
Kein Aufenthalt, kein Durchgang zur Mensa, Ab 10.30 Uhr: Durchgang zur geöffneten Bücherei (Mo u. Do, ab 10:30 Uhr)

Bücherei

In der Bücherei

 

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Beachten der Büchereivorschriften, u.a.: SuS verhalten sich ruhig. Taschen werden am Eingang abgestellt.  Essen und Trinken ist nicht gestattet. Herausgenommene Bücher nicht ins Regal zurückstellen, sondern auf den Bücherwagen legen.

Aufsicht in der Bücherei in der 25´Pause: 10.30- 10.45 Uhr

Öffnungszeiten: Mo u. Do: 10:30 – 13.30 Uhr (Stand: April 2024)

Kiosk Besonderheiten / In den Blick nehmen: Vermüllung

Möglichst 2 Warteschlangen bilden

 

Mittagspause GT = Ganztag;

12:20-13:05 Uhr und 13:05-13:50 Uhr

6. und 7. Stunde

Außenbereich

Allgemeine Regeln für den Außenbereich:

In der Mittagszeit werden Aufsichtsbereiche zusammengefasst.

In der Mittagszeit darf mit Fußball, Basketball und Rugbyball   gespielt werden.

Spielutensilien aus der Spielzone kommen zum Einsatz.

Bitte an die Außenaufsichten:  Die Schüler und Schülerinnen möglichst dazu anhalten, die ausgeliehenen Gerätschaften VOR dem Ende der Mittagsfreizeit (ca. 13.30 Uhr) in die Spielzone zurückzubringen.

12:20 – 13:05 und 13:05-13:50
Hof vorne + Hof Brunnen

Bereich: Außenbereich

vor dem Haupteingang bis zur Aula

Besonderheiten/ In den Blick nehmen:

Das Betreten des Bachlaufes/ Klettern auf den Findlingen, links vom Haupteingang, ist nicht erlaubt (Unfallgefahr)

Ballspielen vor dem Haupteingang ist nicht erlaubt (Gefahrenzone: Bushaltestelle)

 

Das Betreten/Spielen auf der Brunnenanlage auf dem Schulhof ist nicht erlaubt (Unfallgefahr)

Hof MiniFuba

+ Hof WC

Bereiche:

Hof vor dem Ausgang der Toiletten (oberhalb des Klettergerüsts), inkl. Bereich Basketballkorb/

 

Unterer Bereich inkl. Klettergerüst, Bereich vor Gebäude III

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Ordnungsgemäßer Gebrauch der Spielutensilien.

Rücksichtsvolles Fahren mit den Kettcars, Rollbrettern…,

Kinder auf dem Klettergerüst

 

Spielen am Bach ist nicht erlaubt.

 

 

Brunnen/

Aula

Bereich:   Brunnenanlage, Klettergerüst,

bis Treppe u. Rampe/ rund um Aula

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Klettergerüst (auf der Rasenfläche)

Verlassen des Schulgeländes (Richtung Parkplatz/Rückseite der Sporthallen)

Bevorzugte Raucherbereiche: auf den Stufen zur Sporthalle I, hinter den Sporthallen.

Das Betreten/Spielen auf der Brunnenanlage auf dem Schulhof ist nicht erlaubt (Unfallgefahr)

 

WeBü

Bereich:

Weg hinter den Gebäuden I u. II, am Wehebach u. Bücherei entlang,  bis zur Ecke Kita/ Oberstufen-Pausenhof sowie bis hinter der Brücke an der GS

Diese Aufsicht wird bei Bedarf aktiviert!

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Müllentsorgung, insb. Papiermüll, der aus den Klassenfenstern geworfen wird.

 

Aufsichten gehen den Weg entlang.

Kein Aufenthalt für Lernende, da KEIN Schulgelände. Verstöße werden der Klassenleitung gemeldet.

 

Innenbereich

Bei Regenpause verstärkt durch Außenaufsichten

Allgemeine Regeln für den Innenbereich:

Je nach Lehrerkapazität kann die Aufsicht in den Gebäuden variieren:  Je eine eine Aufsicht für die obere und untere Etage bzw. eine Aufsicht für oben und unten.

Bei Bedarf kann die Aufsicht, bes. im Gebäude I, verstärkt werden.

Es obliegt den Teams, in den einzelnen Jahrgängen in der Mittagszeit einen „Ruheraum“ zu installieren, deren Aufsicht selbstorganisiert wird.

Bei schlechter Witterung bleiben die Lernenden im Gebäude, die Klassenräume sind geöffnet. Fenster dürfen nur gekippt geöffnet werden (Unfallgefahr). Ballspiele sind nicht erlaubt. Die Durchsage bei schlechtem Wetter erfolgt möglichst VOR Beginn der Pause bzw. bei plötzlichen Niederschlägen; vorzugsweise durch die SL oder das Sekretariat.

Gebäude I unten/oben
/Hof vorne
Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Kein Toben, Laufen in den Fluren.

Pro Jahrgang kann ein Klassenraum zu einem sog. Ruheraum deklariert werden (interne Teamregelung).

 

Die Aufsicht wirft einen regelmäßigen Blick ins Kellergeschoss (Kunst- und Technikbereich)

Gebäude II

unten/oben

Bereich:

Untergeschoss,

1.Etage,

2. Etage

/Aula

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Kein Toben, Laufen in den Fluren.

Pro Jahrgang kann ein Klassenraum zu einem sog. Ruheraum deklariert werden (interne Teamregelung).

 

Lernende verstecken sich gerne im vorderen und hinteren Treppenhaus, und im untersten Flur, Bereich Bücherei („Versteckspiel“), ggf. Unterstützung durch die Aufsicht „Mensa“ bzw. „Spielzone“

Spielzone Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Verhalten der Lernenden untereinander

Die Spielzone ist geöffnet. (s. auch Spielzonenregeln)

Unterstützung der Ausleihe

Mensa

/MiniFuba

(ehem. Skaterb.)

Die Anwesenheit des Mensadienstes wird kontrolliert. In der Mittagszeit ist die Mensa kein Aufenthaltsraum (Ausnahme: SII Lernende bei ausreichendem Platz; sie nutzen die Sitzplätze an der Wehebachseite).
Bücherei

In der Bücherei

Besonderheiten / In den Blick nehmen:

Beachten der Büchereivorschriften, u.a.: SuS verhalten sich ruhig. Taschen werden am Eingang abgestellt.  Essen und Trinken ist nicht gestattet. Herausgenommene Bücher nicht ins Regal zurückstellen, sondern auf den Bücherwagen legen.

Öffnungszeiten: Mo u. Do: 10:30 – 13.30 Uhr (Stand: April 2024)

Aufsicht in der Bücherei:  6. Stunde komplett / 7.Stunde nur bis 13.30 Uhr

Busaufsichten
Die Busaufsichten sind folgendermaßen terminiert:

 

–       In der 6. Unterrichtsstunde

–       In der 7. Unterrichtsstunde

–     Nach der 9. Unterrichtsstunde

Zum Schulende beenden die Busaufsichten den Unterricht 5 Minuten vor Schulschluss,

um die Aufsichten rechtzeitig übernehmen zu können.

 

Verpassen Lernende den Bus durch eigenes Verschulden, so ist darauf zu achten, dass die Eltern über die Verspätung des Kindes informiert werden.

 

Werden Lernende vom Busfahrer, ohne eigenes Verschulden, nicht mitgenommen, ist die Schulleitung zu informieren.

Sollte die Aufsichtszeit beendet sein (ab 16.00 Uhr), ist die Schulleitung zu informieren.

Bus GES

Bereich: Vor der Europaschule

Die Lernenden warten hinter den Absperrungen, bis die Busse halten. Die Aufsicht trägt Sorge, dass die Lernenden langsam und geordnet zu den Bussen gehen und einsteigen. Der Einstieg ist, falls möglich, an den Türen zu kontrollieren.
Bus GS

Bereich: Vor der Grundschule

Wenn alle Lernenden unserer Schule versorgt sind, unterstützt die Busaufsicht der Grundschule die der Europaschule.

 

Link: Aufsichten

Die Schulkonferenz hat über die Schulmitwirkungsgremien Ausschüsse eingerichtet, die Eltern, Lehrenden sowie Lernenden die Möglichkeit bieten, für die Schule wesentliche Angelegenheiten zu beraten und Vorschläge für die Schulleitung bzw. Vorlagen für die Schulkonferenz zu erarbeiten. Lehrende, Eltern und Lernende, die an einer Mitarbeit in einer Teilkonferenz interessiert sind, teilen dies bitte der Schulleitung schriftlich mit. Darüber hinaus wird   bei der 1. Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr das Interesse erfragt. Die Ausschüsse wählen die Leitung aus ihrer Mitte. Durch die Schulkonferenz sind zurzeit folgende Teilkonferenzen eingerichtet worden: Finanzen, Ganztag, Gesundheitsförderung, Ordnungsmaßnahmen.

 

Link: Ausschüsse

In der 25-Minuten-Pause dürfen die Lernenden nur mit Softbällen spielen; Lederbälle sind im Mittagsband auf dem Schulhof erlaubt.

Link: Ballspiele

 

Beschädigungen durch Lernende werden der Organisationsleitung mitgeteilt; ein Formular zur Schadensmeldung ist im Teams-Kanal „Sekretariat“ hinterlegt. Alle Schäden werden von der Organisationsleitung an die Hausmeister weitergeleitet, die die Reparaturen, falls möglich, durchführen bzw. veranlassen. Die Klassen sind darauf hinzuweisen, dass sie für die Ordnung ihres Klassenraumes bzw. Unterrichtsraumes verantwortlich sind. Sowohl Lehrende als auch Lernende sind deshalb verpflichtet, Beschädigungen umgehend zu melden sowie darauf zu achten, dass der Klassenraum abgeschlossen wird, wenn dort kein Unterricht stattfindet.  Wenn ein Schaden auf das Fehlverhalten einzelner zurückzuführen ist, ist ggf. zu prüfen, ob eine Schadenshaftung in Frage kommt.

Link: Beschädigungen

a) Wenn Eltern mit der Note einer Klassenarbeit, einer Zeugnisnote, einer Kurs-Zuweisung, einer Ordnungsmaßnahme, der bei einem Schulwechsel erteilten Berechtigung für den Besuch einer Schulform, der Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 10 und Q1 oder dem erteilten Schulabschluss nicht einverstanden sind, sollten sie das Problem zunächst mit den betroffenen Lehrenden beraten.

Ist hier eine Einigung nicht möglich, kann die zuständige Abteilungsleitung und bei Nicht-Klärung die Schulleiterin angesprochen werden.

Wenn eine schulinterne Konfliktregelung nicht gelingt, so besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerde oder eines Widerspruchs, die an die Schulleiterin zu richten sind. Kann diese der Beschwerde oder dem Widerspruch nicht abhelfen, gibt sie den Eltern entsprechend Bescheid und leitet den Widerspruch oder die Beschwerde an die Schulaufsicht (Bez..Reg. Köln) zur Bearbeitung und Entscheidung weiter.

Die Schulleiterin darf eine Note oder eine Entscheidung der Klassenkonferenz nicht abändern, wenn der Fachlehrende oder die Konferenz bei ihrer Entscheidung bleiben. Die Abänderung von Noten oder Konferenzentscheidungen ist nur der Schulaufsicht gestattet.

b) Beschwerden über einzelne Lehrende sind in der Regel ebenfalls zunächst mit der betroffenen Person zu erörtern. Besteht danach aus der Sicht der Eltern oder des Lehrenden weiterhin Anlass zur Beschwerde, so ist die Abteilungsleitung und dann die Schulleiterin anzusprechen.

Entsprechend sollte bei kollegialen Beschwerden verfahren werden. Darüber hinaus besteht

die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie ist an die Schulleiterin zu richten, die sie mit ihrer Stellungnahme an die Schulaufsicht zur Bearbeitung und Entscheidung weiterleitet.

 

Link: Beschwerden und Widersprüche

BESUCHER/IN:

 

Besucherinnen und Besucher der Europaschule Langerwehe müssen sich im Sekretariat anmelden. Nach Klärung des Besuchsanlasses ist der Aufenthalt in der Schule mit einem Namensschild gestattet.

 

BESUCH IM UNTERRICHT:

 

Ein Besuch im Unterricht ist nach Absprache mit dem Lehrenden jederzeit möglich, sollte aber im Jahrgang 5 erst ab November erfolgen. Der betroffene Lehrende informiert die Schulleitung. Dabei sollte das Ziel des Besuches vorher abgeklärt werden. Bei Absprache von Besuchen durch die Schulleitung ist von dieser das Einverständnis der betroffenen Lehrenden einzuholen. Besucher und Lehrende anderer Schulen können die Schule als Gäste besuchen, wenn sie vorher das Einverständnis eines Schulleitungsmitgliedes eingeholt haben und sich über ein Besucherschild entsprechend ausweisen (s. Passus Besucher).

Link: Besucher und Besuch im Unterricht

BETRIEBSPRAKTIKA: Betreuungsregelung der Betriebspraktika

 Jahrgangsstufe 9:

Die Klassenleitungen führen ihre Praktikumsbesuche nach dem 3. Praktikumstag durch, d.h. in den ersten drei Tagen des Praktikums findet der Regelunterricht statt. Die Lernenden sollten zweimal besucht werden; pro Lernende wird 1 Stunde Entlastung angerechnet.

Jahrgangsstufe 10:

In der Woche nach den Herbstferien finden die freiwilligen Betriebspraktika statt. Hier finden in der Regel keine Praktikumsbesuche statt.

 

Link: Betriebspraktika – Betreuung

DATENSCHUTZ UND DATEN UND LISTENFÜHRUNG UND -VERWALTUNG: 

 

Die an der Schule über Lernende, Eltern und Lehrende erfassten Daten sind in einer Übersicht zusammengefasst, die im Sekretariat zur Verfügung steht. Die Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Daten ist in einer Dienstanweisung über die Datensammlung, -speicherung und -nutzung gewährleistet.  

Die an der Schule geführten Personalunterlagen der Lehrenden werden von der Schulleiterin und im Vertretungsfall von der stellvertretenden Schulleiterin geführt. Sie dürfen nicht an andere Personen zur Einsicht weitergegeben werden. Die Lehrenden haben das Recht, die sie betreffenden Personalunterlagen einzusehen. 

Personenbezogene Informationen, z.B. Mitteilungen über Kurszuweisungen und Kurszugehörigkeit, über Laufbahn-und Abschlussprognosen oder Notenlisten dürfen nicht ausgehängt werden. Die Einsicht in personenbezogene Unterlagen durch Lehrende, die eine Klasse bzw. Lernende einer Klasse nicht unterrichten, ist nicht zulässig. 

Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Notenlisten, Schülerstammblätter oder Schülerbegleitakten) dürfen nur in der Schule eingesehen. Die Mitnahme dieser Daten außerhalb des Schulgebäudes ist untersagt.    

Die Schule stellt den Eltern auf Wunsch eine Übersicht zu den von der Schule erhobenen Daten über Eltern und Lernende zur Verfügung. 

 

Link: Datenschutz und Daten

DIFFERENZIERUNG:

 

  1. Rechtliche Rahmenvorgaben

1.1 Die Fachleistungsdifferenzierung wird nach AO -S I § 19(2)

in Mathematik und. Englisch ab Jg. 7,

in Deutsch ab Jg. 8 oder 9, in einem der Fächer Physik oder Chemie ab Jg. 9

auf zwei Anspruchsebenen eingerichtet.

Die Schulkonferenz der Gesamtschule Langerwehe hat die Differenzierung in Deutsch ab Jg. 8  und in Chemie ab Jg. 9 beschlossen.

Das Wahlpflichtfach (Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre oder Darstellen Gestalten) beginnt im Jahrgang 7.

Der bilinguale Bildungsgang startet in 5.2.

1.2 Kursbildung:

1.2.1 Zuweisungskriterien: Bei Note 1, 2 und 3 E-Kurs , bei Note 4 und schlechter G-Kurs. Bei Note 3-  entscheidet in Ausnahmefällen die Klassenkonferenz. Bei der Entscheidung ist die Auswirkung der E-oder G-Kurszugehörigkeit auf den erreichbaren Abschluss, die Notentendenz, die Leistungsentwicklung des Lernenden, das Leistungsbild insgesamt sowie ggf. die Belastung durch andere Fächer zu berücksichtigen.

1.2.2 „Bei der Bildung von Kursen ist auch darauf zu achten, dass Grund-und Erweiterungskurse jeweils eine angemessene Leistungsbandbreite aufweisen“ (AO -S I VV 19.2.2 zu § 19). Dies schließt die Bildung von Erweiterungskursen bzw. von Grundkursen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus aus.

1.3 Umstufungen:

1.3.1 Nach der AO -SI § 19, VV 19.2.2 hat die Klassenkonferenz jeweils am Ende eines Schuljahres zu prüfen, ob ein Lernender in den Fachleistungskursen noch angemessen gefördert werden kann. Dabei sind die Leistungen in den anderen Fächern zu berücksichtigen.

1.3.2 Eine Umstufung im Laufe des Schuljahres kommt nur in besonderen Einzelfällen in Frage (z.B. bei hohen Fehlzeiten oder bei Seiteneinsteigern).

1.3.3 Wenn die Erziehungsberechtigten gegen eine Aufnahme oder einen Verbleib im

Erweiterungskurs Einwände  erheben, so ist diesen zu entsprechen. Wenn sie gegen eine Aufnahme oder die Umstufung von einem Erweiterungskurs in einen Grundkurs Einwendungen erheben, so entscheidet die Klassenkonferenz. Da die Zuweisungsentscheidungen als Verwaltungsakte anzusehen sind, haben die Eltern in diesem Fall zudem die Möglichkeit des Widerspruchs.

1.3.4 Die jährliche Überprüfung, ob ein Lernender in seinem Fachleistungskurs noch angemessen gefördert werden kann, gilt für alle Lernenden. Die Umstufung sollte deshalb nicht nur auf Antrag der Fachlehrenden erfolgen, sondern auch von mit den Klassenleitungen beraten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die mit einer Umstufung verbundene Prognose sich zumindest auf den Zeitraum eines Jahres beziehen muss.

  1. Quantitative und organisatorische Rahmenbedingungen

2.1 Die Kopplung der Klassen muss in der Fachleistungsdifferenzierung für alle Fächer gleich sein. Die in Jg. 7 für Englisch und Mathematik eingerichtete Kopplung ist deshalb für die Fächer Deutsch und Chemie eine zwingende Vorgabe.

2.2 Im Wahlpflichtbereich kann in der Regel höchstens eine zusätzliche Lerngruppe eingerichtet werden.

  1. Schulinterne Vereinbarungen

3.1 Damit eine Entscheidung über eine Umstufung aufgrund der jährlichen Überprüfung

entsprechend zuverlässig ist, sollen die Fachlehrenden und die Klassenleitungen bereits in der Laufbahnkonferenz im 2. Halbjahr diese Überprüfung vorbereiten. Die Klassenleitungen legen spätestens eine Woche vor den Zeugniskonferenzen der zuständigen Abteilungsleitung nach Absprache mit den Fachlehrenden vor, für weIche Lernenden eine Umstufung beabsichtigt ist.

3.2 Der Vorschlag der Fachlehrenden zur Kurszuweisung wird vor den Zeugniskonferenzen sowohl an die zuständige Abteilungsleitung als auch an die Klassenleitungen weitergeleitet.

3.3 Die rechtzeitige Vorlage von beabsichtigten Zuweisungen und Umstufungen ist zudem

erforderlich, um die Auswirkungen auf die Kursgrößen und ggf. auf Kurs-Umbildungen abschätzen und vor der Entscheidung in der Konferenz berücksichtigen zu können.

 

Einwände

 

Link: Differenzierung

Im akuten Krankheitsfall werden die Lernenden von den Lehrenden, deren Unterricht (auch AG) direkt oder im Folgenden betroffen ist, möglichst nach Rücksprache mit den Eltern, über den Entlass-Zettel entlassen.   Erst, wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Entlassung über die Klassenleitung und ggf. Über einen anderen Lehrenden oder über die Abteilungsleitung. Diejenigen, die entlassen, tragen die Abwesenheit, falls möglich, in UNTIS ein. Falls dies nicht möglich ist, ist die Klassenleitung zeitnah zu informieren (über Teams oder mittels Kopie des Entlass-Zettels).

Die Absprache mit den Eltern zwecks Abholung, bes. bei jüngeren Kindern, erfolgt in erster Linie über die Angesprochenen (Kontaktdaten in SchiLD NRW). Die „Abmelde-Zettel“ befinden sich im Lehrendenzimmer im Aufsteller, im Downloadbereich des Sekretariatskanals und notfalls im Sekretariat.

Absehbare Termine, die nicht den unmittelbaren Unterricht betreffen, sollten möglichst eine Woche im Voraus den Klassenleitungen mitgeteilt werden, die diesen Termin ebenfalls dokumentieren.

 

Link: Erkrankung Lernender während des Schultages

Die 1. Fachkonferenz findet in der letzten unterrichtsfreien Woche der Sommerferien statt. Sie dient der gemeinsamen fachlichen Absprache und der Vereinbarung von Unterrichtinhalten sowie der Terminierung der Klassen-/Kursarbeiten für das kommenden Schuljahr.

Die 2. Fachkonferenz mit Eltern- und Lernendenvertretung findet zum Beginn des zweiten Halbjahres statt. Bei der Festlegung der Termine ist auf die Bedürfnisse der Elternvertreter Rücksicht zu nehmen. Die Einladung sowie das Protokoll und die Teilnehmerliste erhält in Kopie die Didaktische Leitung.

 

Link: Fachkonferenzen

FAHRTENCURRICULUM (Stand 22.09.2022):

 

Das Fahrtencurriculum gibt (unter Vorbehalt) einen Überblick über die Planung von Schulfahrten in verschiedenen Jahrgangsstufen. Es dokumentiert die Planungsgrößen und kann somit einen Überblick bieten, welche Möglichleiten zu welchen Konditionen realisierbar sind. Dabei wird darauf geachtet, dass in den Fahrtenangeboten möglichst viele Jahrgangsstufen angesprochen werden können. Die ausgewiesenen Planungen stehen unter Vorbehalt, weil sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können, die Einfluss nehmen auf den Kostenrahmen, und die Kontakte zu europäischen bzw. amerikanischen Partnerschulen und die Praxis im schulischen Austausch Änderungen unterliegen, so dass das Curriculum von Zeit zu Zeit revidiert werden muss.

 

Jahrgang 6:  

Ziel:                     Jugendherbergen im Umkreis von max. 100 Kilometern

Dauer:                3 Tage maximal

Verpflichtung:    ja

Kostenrahmen: max. 160 €

Erstattung:         ja

 

Jahrgang 7:  

Ziel:                     Skifahrt

Dauer:                5 Tage

Verpflichtung:    nein

Kostenrahmen: 400 €

Erstattung:         nein

 

 

Jahrgang 8:  

Ziel:                     Studienfahrt nach England

Dauer:                5 Tage

Verpflichtung:    nein

Kostenrahmen: 400 €

Erstattung:         nein

 

Jahrgang 8 – 9:  

Ziel:                     Spanien-Austausch

Dauer:                7 Tage

Verpflichtung:    nein

Kostenrahmen: 300 €

Erstattung:         nein

 

Jahrgang 9 – Q1:  

Ziel:                     Taizé-Fahrt

Dauer:                7 Tage

Verpflichtung:    nein

Kostenrahmen: 120 €

Erstattung:         nein

 

 

Jahrgang 10:  

Ziel:                     Abschlussfahrt (individuelle Planung)

Dauer:                5 – 7 Tage

Verpflichtung:    ja

Kostenrahmen: 400 €

Erstattung:         ja

 

Jahrgang EF:

Ziel:                     Jugendherbergen im Umkreis von max. 100 Kilometern

Dauer:                3 Tage maximal

Verpflichtung:    ja

Kostenrahmen: max. 180 €

Erstattung:         ja

 

Jahrgang Q1:

Ziel:                     Rom-Fahrt (Abschluss Latinum)

Dauer:                4 Tage

Verpflichtung:    nein

Kostenrahmen: 350 €

Erstattung:         ja

 

Jahrgang Q2:

Ziel:                     Studienfahrt (individuelle Planung)

Dauer:                7 Tage

Verpflichtung:    ja

Kostenrahmen: 450 €

Erstattung:         ja

 

Link: Fahrtencurriculum

Die Fenster dürfen von den Lernenden eigenmächtig nur geöffnet werden, wenn eine Lehrkraft anwesend ist.  Die Lehrenden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fenster am Ende der letzten Unterrichtsstunde im Klassen- oder Fachraum geschlossen werden. In der Mittagsfreizeit bleiben die Fenster geschlossen, lediglich die Oberlichter können geöffnet werden (Sicherheit!)

 

Link: Fenster

Fundsachen werden bei den Schulhausmeistern bzw. im Sekretariat abgegeben. Im Gang zwischen Gebäude I und II befindet sich ebenfalls eine „Sammelstelle“. Die Fundsachen werden ggf. zu den Elternsprechtagen ausgelegt.

 

Link: Fundsachen

Handys müssen bei Betreten aller Schulgebäude und Sporthallen ausgeschaltet werden. Während der Pausen dürfen Handys auf dem Schulhof eingeschaltet werden.

 

Link: Handy

(Mündliche) Anträge auf Hitzefrei sind bei der Schulleiterin zu stellen; die Schulleiterin (oder bei Abwesenheit -ihre Vertretung) entscheidet, ob Hitzefrei gegeben wird.

Anträge für einzelne Klassen sind von den Klassensprecherinnen und für alle Lernenden vom Schülersprecher oder der Schülersprecherin zu stellen.

Da nur nach der 7. Stunde für einen Großteil der Lernenden Busse fahren, kann Hitzefrei nur für die 8. und 9. Stunde erteilt werden. Maßgeblich für die Entscheidung ist, ob das Raumklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit u.a.) Unterricht noch zumutbar zulässt. Bevor Hitzefrei erteilt wird, ist zu prüfen, ob für einzelne Klassen, vor allem die auf der Sonnenseite in Gebäude I und II, Ausweichräume zur Verfügung gestellt werden können. Bei Bedarf teilt die Schulleitung für die Klassenleitungen eine Übersicht zu Ausweichräumen im Lehrerzimmer mit. In der Regel wird Hitzefrei für alle Klassen 5-10 erteilt.

In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht statt; für diese Jahrgänge gibt es kein „Hitzefrei“.

 

Link: Hitzefrei

Der Kiosk im Forum wie auch der Kiosk in der Mensa sind in der Vormittagspause, der Mittagspause sowie in den Wechselpausen geöffnet.

 

Link: Kiosk Öffnungszeiten

Zahl, Dauer und Terminierung der Klassenarbeiten/

Kursarbeiten/Klausuren: s. aktuelle Informationen der AL

 

Link: Klassen- und Kursarbeiten

Seit dem Schuljahr 2021/22 erfolgt die Administration (digitales Klassenbuch) über UNTIS.

 

Link: Klassenbücher und Kursmappen

  1. Genehmigungsverfahren und -grundsätze

Laut Beschluss der Schulkonferenz finden zu Beginn der Klasse 6 und 10 zwei Klassenfahrten statt, in der Q1 finden die Fahrten in der Regel im Rahmen der Leistungskurse statt. Darüber hinaus finden regelmäßige klassen-und jahrgangsübergreifende Austausche bzw. Fahrten statt, u.a. nach Frankreich, England, Finnland, USA, Polen, Taizé.

  1. a) Antragsformulare befinden sich im Sekretariat, die Genehmigung erfolgt durch die Schulleiterin. Anträge für mehrtägige Klassenfahrten sind spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt bei der Schulleiterin einzureichen. Vor dem Abschluss von Beförderungs- und Beherbergungsverträgen sollte die Schulleitung im Hinblick auf eine Absicherung der Genehmigung angesprochen werden.
  2. b) Eintägige als auch mehrtägige Klassenfahrten werden in der Regel nur für Lehrende genehmigt, die die Klasse kennen.
  3. Eintägige Fahrten
  4. a) Antragsformulare befinden sich im Downloadbereich des Sekretariats, die Genehmigung erfolgt durch die Schulleiterin. Anträge für Fahrten sind spätestens 1 Woche vor Fahrtantritt bei der Schulleiterin einzureichen. Für eintägige Wanderungen können im Schuljahr bis zu 3 Tage in Anspruch genommen werden. Ab Jahrgangsstufe 7 können diese wegen des differenzierten Unterrichts nur genehmigt werden, wenn alle Klassen mit differenziertem Unterricht entsprechend der Blockung im Stundenplan einen Wandertag durchführen. Die Planung von Wandertagen muss deshalb ab Jg. 7 rechtzeitig auf der Ebene des Jahrgangs abgesprochen werden; Anträge sollten möglichst gemeinsam vorgelegt werden. Für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine entsprechende Blockung empfohlen, um den Vertretungsbedarf zu reduzieren. Anträge für eintägige Wanderungen sollten spätestens eine Woche vorher bei der Schulleiterin vorliegen.
  5. b) Eintägige Fahrten werden von zwei Begleitpersonen beaufsichtigt, vorzugsweise sollten dies die Klassenleitungen sein, bei Bedarf können z.B. LehramtsanwärterInnen oder ReferendarInnen bzw. SchulsozialarbeiterInnen angesprochen werden.
  6. c) Bei Unterrichtsgängen in Klassenstärke sind zwei Begleitpersonen obligatorisch.
  7. Mehrtägige Fahrten
  8. a) Die Planung (Zielort und Finanzierung) für mehrtägige Klassenfahrten ist frühzeitig in der

Klassenpflegschaft abzusprechen. Die Erziehungsberechtigten stimmen in geheimer Abstimmung über Fahrtziel und Kostenrahmen ab. Für die Lernenden besteht z.T. Teilnahmepflicht (s. Fahrtencurriculum). Eine Fahrt kann nur genehmigt werden, wenn mindestens 90% der Eltern zustimmen und mindestens 90% der Lernenden an der Fahrt teilnehmen. Zahlungsunfähigkeit darf kein Grund für die Nichtteilnahme sein. Die Kosten müssen sich an den festgelegten Höchstwerten orientieren.

  1. b) Für die mehrtägigen Klassenfahrten hat die Schulkonferenz die Woche vor den Herbstferien festgelegt.
  2. c) Die Begleitung wird für zwei Lehrende, in der Regel die Klassenleitungen, je Klasse S I bzw. je Jahrgangsstufe S II genehmigt. Ist bei einer Kursfahrt die Zahl der mitfahrenden Lernenden größer als 50, kann die Begleitung durch eine dritte Lehrperson genehmigt werden. Mindestens eine Begleitperson muss weiblich sein, wenn Schülerinnen an der Fahrt teilnehmen. Eine männliche Begleitung ist nicht zwingend erforderlich.
  3. d) Verträge mit Beherbergungs-und Beförderungsunternehmen können erst abgeschlossen werden, wenn die erforderliche Zustimmung der Eltern für einen Vertragsabschluss schriftlich vorliegt sowie die voraussichtliche Genehmigung mit der Schulleitung geklärt ist. Die Verträge werden im Namen der Schule (nicht im Namen der Lehrer/innen oder der Eltern) abgeschlossen und müssen deshalb der Schulleiterin zur Unterschrift vorgelegt werden, um Haftungsfolgen auszuschließen.
  4. e) Die Bestimmungen der „Richtlinien für Schulfahrten und Schulwanderungen “ (vgl. BASS), die z.T.-etwa bei Segel-, Surf-, Kanu-oder Ski angeboten und Schwimmen, besondere Qualifikationen der Begleitpersonen und der Lernenden voraussetzen, sind zu beachten. Die ggf. erforderlichen Qualifikationen müssen bei dem Antrag auf Genehmigung vorliegen. Bei Fahrten mehrerer Klassen zum gleichen Ziel reicht es aus, wenn eine Lehrperson über die erforderliche Qualifikation verfügt.
  5. f) Jede Änderung von Begleitung oder Programm nach Vorlage des Antrags auf Genehmigung muss der Schulleiterin mitgeteilt werden.
  6. g) Lernende, die nicht an einer Klassenfahrten teilnehmen, werden rechtzeitig Klassen oder Kursen anderer Jahrgänge zugewiesen. Schüler*innen, die nicht an der Studienfahrt der Q2 teilnehmen, werden verpflichtet in der Zeit der Fahrt, ein Praktikum zu machen.
  7. h) Zuschüsse für finanzschwache Eltern sind möglich durch das Sozialamt oder den Förderverein. Anträge auf Zuschuss müssen rechtzeitig vor der Fahrt gestellt werden. Zuerst ist zu prüfen, ob Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Sozialamt besteht (Auskunft durch die Schulsozialarbeit), erst dann ist zu ermitteln, ob noch ein Antrag an den Förderverein gestellt werden soll. Es ist ein formloser Antrag mit Begründung, Fahrtkosten, gegebenenfalls Eigenleistung rechtzeitig vor Fahrtantritt durch die Eltern oder die Klassenleitungen zu formulieren.

 

Link: Klassenfahrten und Exkursionen

Die Klassenräume sind vor der Vormittagspause, vor Unterricht in Fachräumen und nach Schulschluss zu verschließen. Zudem ist darauf zu achten, dass in den   5-Minuten-Pausen und vor allem in der Mittagsfreizeit, wenn die Lernenden nicht oder nur punktuell beaufsichtigt sind, die Fenster verschlossen sind. In den Klassen sind Ordnungsdienste einzurichten, die dafür verantwortlich sind, dass die Klassenräume bei Unterricht in Fachräumen verschlossen werden. Außerdem achten sie darauf, dass am Ende der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum oder am Ende der Mittagsfreizeit, wenn anschließend kein Unterricht im Klassenraum mehr stattfindet, der Klassenraum aufgeräumt ist, die Fenster verschlossen und die Stühle hochgestellt sind. Wenn der Klassenraum unordentlich hinterlassen wird, entfällt die Reinigung. Die Klasse ist für diesen Fall verpflichtet, am nächsten Schultag zunächst den Klassenraum aufzuräumen.

 

Link: Klassenräume

KOORDINATION DER LEISTUNGSBEWERTUNG:

 

Auf der Grundlage des allgemein verbindlichen Konzepts der Leistungsbewertung und dessen Ausschärfung für die einzelnen Fächer findet die Leistungsbewertung statt.

Ein Exemplar der Klassen-bzw. Kursarbeiten aus drei Leistungsbereichen inklusiver Erwartungshorizont sowie der Notenspiegel werden der Abteilungsleitung vorgelegt, die sie im Hinblick auf Leistungsentwicklung, Vergleichbarkeit und Koordination auswertet. Die Ergebnisse der Auswertung werden mit der Didaktischen Leitung und den Teams erörtert. Muster der Arbeiten sollen zudem mit der Planung der Unterrichtsreihe bzw. anderweitigen Hinweisen zur Planung und Durchführung im Rahmen von Fachkonferenzen gesammelt und erörtert werden.

 

Link: Koordination Leistungsbewertung

Erkrankte Lernende werden von der unterrichtenden Lehrkraft zum Schulsanitätsraum begleitet, nachdem einem benachbarten Lehrenden die Mitaufsicht über die Lerngruppe übergeben wurde. Möglich ist auch eine Begleitung durch einen, eine Mitschüler,in.  Das Sekretariat informiert den Schulsanitätsdienst, der das weitere Vorgehen, in Absprache mit den KL/FL oder einem SL-Mitglied, verantwortet. Der Schlüssel zum Sanitätsraum befindet sich im Sekretariat und wird dort an die betroffene Lehrperson bzw. an den Schulsanitätsdienst ausgegeben.

 

Link: Krankenzimmer

Die Krankmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Lernenden durch diese am ersten Tag der Erkrankung; bis 10.00 Uhr im Sekretariat. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Klassenleitungen bzw. Tutoren und Tutorinnen per Mail über die Erkrankung zu informieren. Die Fehlzeiten werden über UNTIS digital erfasst.

Ab dem dritten Fehltag ohne Krankmeldung ist die Schule verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über die Abwesenheit der Lernenden zu unterrichten.

Bei Rückkehr in die Schule, bei längerfristigen Erkrankungen, spätestens nach zwei Wochen, ist der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. (Ein entsprechender Vordruck ist im Downloadbereich der Homepage hinterlegt.)

Krankmeldungen werden in UNTIS festgehalten und von den Klassenleitungen verwaltet.

Hat die Schule begründete Zweifel, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, fordert sie von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest über die Erkrankung der Schülerin bzw. des Schülers. Die Kosten des ärztlichen Attestes sind von den Eltern zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. Die Kosten für dieses Gutachten trägt die Schule bzw. der Schulträger (s. a. Schulvertrag und Homepage).

 

Link: Krankmeldung von Lernenden

Auf der Grundlage der schulinternen Lehrpläne planen die Fachkonferenzen, ggf. in Jahrgangsgruppen, die Platzierung der Unterrichtsvorhaben jeweils für die Doppeljahrgänge (5/6, 7/8, 9/10). Die Jahrgangslehrenden legen zum Schuljahresbeginn fest, welche Vorhaben fächerverbindend gestaltet werden und wie sie zeitlich platziert und inhaltlich und didaktisch koordiniert werden können. Je ein Exemplar der auf der Grundlage der schulinternen Lehrpläne vereinbarten unterrichtlichen Zeit-und Themenplanung wird an die Didaktische Leitung gegeben. Die Vorschläge zur Terminierung der Klassen- bzw. Kursarbeiten erhalten die Abteilungsleitungen I und II.

 

Link: Lehrpläne

LRS-FÖRDERUNG: s. auch LRS-Konzept

 

In den Jg. 5 und 6 werden in der Regel zwei LRS-Förderkurse mit ca. 12 Lernenden eingerichtet. Ab Jahrgang 7 bearbeiten die LRS- Lernenden die für den jeweiligen Jahrgang festgelegten Arbeitshefte und legen diese den Deutschlehrenden sowohl am Ende des Halbjahres als auch am Ende des Schuljahres vor. Sind die Arbeitsblätter vollständig bearbeitet worden, wird auch im nächsten Schulhalbjahr der Nachteilsausgleich durch die Schulleiterin gewährt. Sind die Aufgaben nicht vollständig bearbeitet worden, auch nicht nach einer zusätzlichen Bearbeitungszeit, wird der Nachteilsausgleich nicht mehr gewährt und die Rechtschreibung wird wie bei allen anderen Lernenden gewertet. Informationen auch über die LRS- Koordination.

 

Link: LRS-Förderung

MATERIALIEN ZUR PÄDAGOGISCHEN UND FACHLICHEN ARBEIT 

Die Mitglieder der Fachkonferenzen stellen in Teams für alle Lehrenden des jeweiliges Faches Unterlagen wie Fachkonferenzprotokolle, Fachcurriculum, Fachleistungskonzept, ausgearbeitete Unterrichtsreihen bzw. Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. 

Link: Materialien

Lernende ab der 7. Klasse, die im Zentralort Langerwehe wohnen, haben die Möglichkeit, das Mittagessen zu Hause einzunehmen, wenn sie der Klassenleitung eine entsprechende schriftliche Erklärung ihrer Eltern vorlegen (Formulare sind im Sekretariat erhältlich.)

 

Link: Mittagsfreizeit Zuhause

Eine Vorbereitungswoche findet unmittelbar vor den Sommerferien – nach Entlassung des 10. Jahrganges – statt. An dieser nehmen auch (freiwillig) die Seiteneinsteiger für die Jahrgangsstufe 11 (EF) aus Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Berufskolleg und anderen Gesamtschulen teil.

 

Link: Oberstufenvorbereitungswoche

Der Plan für die Wahrnehmung der Ordnungsdienste wird monatlich durch die Organisationsleitung den Klassenleitungen mitgeteilt, die für die Organisation verantwortlich sind. Wenn der Ordnungsdienst in der Mensa nicht wahrgenommen wird, beauftragt die Aufsicht Lernende mit dem Ordnungsdienst.

 

Link: Ordnungsdienste

Ordnungsmaßnahmen sind in §53 SchulG festgelegt, dabei gilt der Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“.

 

Link: Ordnungsmaßnahmen

In der Frühstückspause (25-Minuten-Pause) verlassen alle Lernende das

Schulgebäude (Ausnahme: Regenpause). Die Anordnung der Regen- bzw. Schneepause erfolgt möglichst frühzeitig durch die Schulleitung.

Der Aufenthalt in den Klassenräumen während der Mittagszeit wird teamweise geregelt.

 

Link: Pausenregelung

Projekttage und Klassenlehrerunterricht auf Jahrgangsstufenebene sollten im Rahmen der Jahresplanung festgelegt werden. Die Planung ist mit Angabe bzw. Absprache von Thema, Termin und Personaleinsatz sowie außerschulischen Aktivitäten und außerschulischem Personaleinsatz rechtzeitig der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen.

Für den Personaleinsatz gilt der Grundsatz, dass der Unterricht in anderen Jahrgangsstufen möglichst erteilt werden sollte und der eventuelle Vertretungsbedarf durch freiwerdende Stunden in der jeweiligen Jahrgangsstufe abgedeckt werden kann. Der individuelle Unterrichtseinsatz im Projekt sollte möglichst der ansonsten anfallenden Unterrichtsverpflichtung entsprechen, soweit nicht die Projektlehrenden aus pädagogischen Gründen (z.B. bei Doppelbesetzung von Stunden) eine höhere

Unterrichtsverpflichtung von sich aus akzeptieren.

 

Link: Projekte

In der Woche vor den Herbstferien findet in der Regel eine, fest im Jahresplan verankerte Projektwoche statt. Neben den Fahrten, die in dieser Woche stattfinden, finden sowohl projektorientier Unterricht als auch Aktionen und Ausflüge statt.

 

Jahrgang 5:   Sozialtraining/ Motorik-Test/Talentdiagnostik/Arbeiten mit dem iPad/ Wandertag

Jahrgang 6:   3 Tage Fahrt/ 2 Tage Vor-bzw. Nachbereitung in Projektform,

ggf. gemeinschaftsfördernde Aktionen

Jahrgang 7:   Projektunterricht/ Beispielthema: Bewegung, Ernährung, Entspannung

Jahrgang 8:   Englandfahrt/ für Lernende, die nicht nach England fahren: Thematischer

Projektunterricht mit wechselnden Themenbereichen: Entspannungs- und

Sportangebote/ Berufsorientierung, Europa

Jahrgang 9:   Berufsorientierungspraktikum (insgesamt 3 Wochen)

Jahrgang 10: Abschlussfahrt

EF:                  Berufsorientierung (KAOA), Kennenlerntage

Q1:                 Studien- und Berufsorientierung

Q2:                 Studienfahrt

 

Link: Projektwoche

Das Amtliche Schulblatt steht im Sekretariat zur Verfügung. Ebenfalls steht im Sekretariat die BASS zur Einsichtnahme (nicht zur Ausleihe!) zur Verfügung.

Link: Rechtsvorschriften

Lernende können sich vom Religionsunterricht abmelden. Bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 14 Jahre alt und somit noch nicht religionsmündig sind, erfolgt die Abmeldung durch die Eltern.

Lernende anderer Konfession oder Religionen bzw.  ohne Bekenntnis können am Religionsunterricht teilnehmen, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Lernende, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, werden bei Bedarf durch eine Vertretungskraft beaufsichtigt.

Die schriftliche Abmeldung wird in der Lernenden-Akte (Sekretariat) abgelegt. Ein Abmeldeformular wird von der Fachschaft Religion zur Verfügung gestellt. Aus schulorganisatorischen Gründen erfolgen Abmeldungen bzw. Wiederanmeldungen ausschließlich zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.

Die Religionsnote wird in das Abgangs-oder Abschlusszeugnis nicht aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten oder religionsmündige Lernende (ab 14 Jahren) dies verlangen. Im Jahrgang 10 nehmen Lernende, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, am Fach „Praktische Philosophie“ teil.

 

Link: Religionsunterricht

Die Schließfächer müssen von den Eltern online bei www.astradirect.de angemietet werden und kosten 2,60€ pro Monat. Zu Beginn im Jahrgang 5 teilen die Klassenleitungen ihren Lernenden ein Fach zu, was von der Körpergröße her passt. Die Fächer werden entsprechend der Liste durch die Abteilungsleitung I, in Absprache mit Astradirect, zugeteilt. Nach drei Jahren, wenn der Umzug ins Gebäude II ansteht, werden die Fächer dort nach dem gleichen Prinzip durch die Klassenleitungen erneut zugeteilt. Für den neuen nachrückenden Jahrgang 5 werden die Fächer im Gebäudes I somit wieder frei. Mit dem Abschluss nach Klasse 10 müssen die Fächer gekündigt werden, für die Oberstufe gibt es keine Fächer. 

Link: Schließfächer

SCHULBÜCHER: VERWALTUNG UND BESTELLUNG: 

 

Bestellung und Verwaltung: SK (digital: HRO, SMA, HLS / analog: HRO, SCU, MNJ)

Elternanteil (WMR)

Bestellung. Verwaltung. Kontrolle Statistik

  1. a) SI: D, E, M, Info, Bio, CH, Ph, Ge, Ge bili, Ek, F, L à SK
  2. b) SI: Bio, Ch, Ph, F, L à SK FV

SK= Schulbuchkoordinator:in, FV = Fachkonferenzvorsitzender, FL = Fachlehrer:in

KL = Klassenlehrer:in, AL = Abteilungsleitung

  1. a) Bücher SI : D, E, M, Info, BI, CH, Ph, Ge, Ge bili, Ek, Franz.:

– Im SJ 23/24 sind bis auf Englisch (Kl. 7, 8), Deutsch (Kl. 9, 10) und Geschichte bili (Kl. 8, 9,10) alle Bücher digital.

– Englischbücher sind aktuell in den Klassen 5 und 6 digital und werden in den kommenden Jahren sukzessive auch in den höheren Jahrgängen digitalisiert.

– Deutschbücher sind aktuell in den Klassen 5- 8 digital und werden in den kommenden Jahren sukzessive auch in den höheren Jahrgängen digitalisiert.

– In Geschichte bili gibt es derzeit keine Digitalisierungspläne.

– Die Fächer Franz. und Latein nutzen ergänzend noch Print- Ausgaben, die über die FV verwaltet werden.

  1. b) Bücher SI: Bio, Ch, Ph, F, L

Die Bücher werden von den FV der Fächer verwaltet. Die FL führen Buch über die in ihrem Kurs ausgeliehenen Bücher. Die FL sorgen dafür, dass in jedes Buch Name des/der Schüler:in und Zustand des Buches in den Stempelaufdruck eingetragen werden. Sie sorgen dafür, dass verloren gegangene Bücher und Bücher, deren Zustand sich bei einer Benutzung von bis zu 1 Jahren um mehr als eine Stufe verschlechtert, von dem/der Schüler:in ersetzt werden. Ein Standardformular ist bei den SK zu bekommen.

  1. c) Bücher SII:

Die Bücher werden von den Fachvorsitzenden der Fächer in Zusammenarbeit mit den SK verwaltet. Die SK inventarisieren die Bücher und versehen sie mit dem Ausleihstempel, die Fachvorsitzenden/entleihenden Fachlehrer:innen tragen Sorge für die Ausleihe.

  1. d) Bücher, die nicht unter die Lernmittelfreiheit fallen:

Bücher, die nicht unter die Lernmittelfreiheit fallen, werden von den Fächern aus dem Fachetat selbst bestellt und verwaltet.

3.) Anlieferung, Lagerung, Ausleihe:

Grundsätzlich werden neue Printbücher im Textilraum angeliefert.

Der größte Teil der Bücher wird digital verwaltet und bedarf daher keiner weiteren Lagerung.

  1. a) Bücher SI : E (Kl. 7, 8), D (Kl. 9, 10), Ge bili (Kl. 8, 10)

Lagerung und Sammlung am Schuljahresende und Ausleihe am Schuljahresanfang im Textilraum. Organisation durch SK über KL.

  1. b) Bücher SI: Bio, Ch, Ph, F, L

Lagerung in Fachbereichsschränken.

Neue Bücher werden von den FV im Textilraum abgeholt. Die FL holen die Bücher bei den FV ab.

  1. c) Bücher SII:

Lagerung in Schränken im Beratungslehrerbüro.

Neue Bücher werden von den SK gestempelt und dann im Beratungslehrerbüro untergebracht. Die Ausleihe erfolgt über die FL.

 

Link: Schulbücher

Ehrenamtliches Engagement als KlassensprecherIn/ KurssprecherIn, 

SporthelferIn, StreitschlichterIn u.a., besondere Lernleistungen wie Facharbeiten, Teilnahme an Wettbewerben, Praktika, Bewerbungstraining und zu besonderen fremdsprachlichen Aktivitäten (Auslandsaufenthalte, Austausch usw.) werden durch ein Zertifikat ausgezeichnet, das den Lernenden bei der Zeugnisausgabe ausgehändigt wird (Kopie ans Sekretariat für die Schülerakte). Die Lernenden können in einer Mappe (Portfolio) die erworbenen Zertifikate im Laufe ihrer Schullaufbahn sammeln. 

Diese werden bei Bewerbungen gerne vorgelegt und finden erfahrungsgemäß bei Arbeitgebern Beachtung. 

Ausdruck der Zertifikate bzw. Eingabe von entsprechenden Bemerkungen in das Zeugnisformular erfolgen nach Vorlage zentral durch die Ganztagskoordination.  

 

Link: Schülerportfolio

  1. a) Bei Unfällen, Verletzungen und plötzlichen Erkrankungen von Lernenden steht über das Sekretariat der Schulsanitätsdienst im Hinblick auf Erste Hilfe zur Verfügung. Die Lernenden bleiben unter Aufsicht und Betreuung des Schulsanitätsdienstes, ggf. auch in Begleitung eines Mitlernenden, im Sanitätsraum, bis eine Rückführung in den Unterricht möglich ist. 

Wenn das Kind abgeholt werden soll, ruft möglichst die Klassenleitung, die Sekretärinnen oder ggf. die Schulleitung die Eltern an. Sind die Eltern nicht erreichbar, bleibt -wenn vertretbar- der Lernende unter Aufsicht des Schulsanitätsdienstes im Sanitätsraum.   

 

  1. b) Bei Überweisung an einen Arzt oder an ein Krankenhaus sind dem Lernenden die Aufkleber der Unfallkasse NRW mitzugeben. Außerdem ist ein Unfallbericht anzufertigen. Aufkleber und Formulare im Sekretariat. Das ausgefüllte Formular ist in das Postfach des Unfallbeauftragten zu legen.
  2. c) In dringenden Fällen wird über das Sekretariat die Rettungsstelle informiert.  Anschließend sind die Eltern – wenn erreichbar- über den Unfall und ggf. das Krankenhaus, zu dem die Lernenden gefahren werden, zu inf Wenn die Lernenden nach der Behandlung im Krankenhaus zur Schule oder nach Hause kommen sollen und die Eltern nicht erreichbar sind, können sie aufgrund eines Taxischeins durch das Krankenhaus oder den Arzt mit Abrechnung über die Versicherung ein Taxi benutzen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine erforderliche Begleitung allein zur Schule zurück muss, weil das Unfallopfer im Krankenhaus bleibt.
  3. d) Bei Unfällen, bei denen ggf. eine Röntgenaufnahme erfolgen soll, auch wenn es sich vermutlich nur um eine Verstauchung handelt, sollte ebenfalls der Krankenwagen bestellt werden, damit der Lernende im Krankenhaus geröntgt werden kann.
  4. e) Wenn bei einem Unfall die Eltern nicht erreicht werden können, sollte dies der Schulleitung mitgeteilt werden. Sie übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Eltern sobald wie möglich über den Unfall informiert werden.
  5. f) Bei Kopfverletzungen muss unverzüglich der Krankenwagen gerufen werden.

 

Link: Schülerunfälle

Einladungen und Protokolle von Dienstbesprechungen, pädagogischen 

Klassenkonferenzen, Klassenpflegschaftssitzungen, Fachkonferenzen und Schülerratssitzungen sind 

unabhängig von der sonstigen Verteilung wie folgt weiterzugeben: 

  1. a) an die Schulleiterin zwecks Information der Schulleitung sowie ggf. Erledigung von Anträgen an die Schulleitung oder die Lehrer-oder Schulkonferenz;
  2. b) an das Sekretariat zwecks Aktenführung;
  3. c) an den jeweiligen Vorsitzenden / die jeweilige Vorsitzende zwecks Aktenführung. 
  4. d) Abendveranstaltungen wie Klassenpflegschaftssitzungen u.Ä. müssen rechtzeitig dem Hausmeister gemeldet werden sollten vorzugsweise montags und dienstags stattfinden; freitagsabends nur im Ausnahmefall.  

 

Link: Schulmitwirkung

  1. Bei unentschuldigtem Fehlen muss frühzeitig interveniert werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, als würde die Schule unentschuldigte Abwesenheit an einzelnen Tagen oder in einzelnen Stunden dulden. Dies setzt eine genaue Kontrolle der Abwesenheit voraus. Deshalb soll in jeder Unterrichtsstunde die Anwesenheit kontrolliert werden und jede Abwesenheit einzelner Lernender dokumentiert werden. Bei Erkrankung sind die Eltern verpflichtet, bereits am ersten Tag das Fehlen bis 10 Uhr im Sekretariat und/oder per Mail bei den Klassenleitungen zu melden. Liegt am dritten Fehltag noch keine Mitteilung vor, sind die Klassenleitungen verpflichtet, die Eltern über die Abwesenheit zu informieren. Die Eltern entschuldigen ihr Kinder schriftlich (s.a. Krankmeldung).
  2. 2. Wenn eine Fach-oder Kurslehrer/in mehrfach unentschuldigtes Fehlen feststellt, spricht sie die Klassenleitungen Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen führen die Klassenleitungen, ggf. mit Unterstützung durch Abteilungsleitung und Schulsozialarbeit, mit den Lernenden ein Gespräch- mit dem Ziel, Ursachen für das unentschuldigte Fehlen zu klären, Vereinbarungen zu treffen und Konsequenzen bei weiterem unentschuldigtem Fehlen deutlich zu machen. 

3.Greifen die schulischen Interventionen und Maßnahmen von Klassenleitungen, Abteilungsleitungen, Schulsozialarbeit, Beratungslehrende und Vertrauenslehrende u.a. nicht, kann es sich um Schulabsentismus handeln. Dabei handelt es sich um verfestigtes Verhaltensmuster, bei dem Lernende ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben. Dabei verletzen sie nicht nur die Schulpflicht und begehen so eine Ordnungswidrigkeit, sondern blockieren i. d. R. auch den eigenen Lernfortschritt und begrenzen ihre Zukunftschancen.  (s. Konzept Schulabsentismus) 

Ein mögliches Bußgeldverfahren wird von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 48 veranlasst. 

  1. 3. Antrag auf Beurlaubung: Eine Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen und aufgrund eines schriftlichen Antrags der Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine eintägige Beurlaubung muss 1 Woche vorher, schriftlich, bei der Klassenleitung beantragt werden. Bei Zeiträumen darüber hinaus erfolgt die schriftliche Beantragung 1 Woche vorher bei der Schulleiterin. Unmittelbar vor oder nach Ferien dürfen Lernende nicht beurlaubt werden; über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.

 

  1. 4. Das Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe II unterliegt einer gesonderten Regelung, die den Lernenden zu Schuljahresbeginn bekannt gemacht wird.
  2. Schulpflicht bei kranken Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Erkrankung die Schule länger als 6 Wochen nicht besuchen oder wegen einer langanhaltenden Krankheit langfristig und mindestens einen Tag in der Woche den Unterricht nicht besuchen können, unterliegen in der Regel trotzdem der Schulpflicht. Er findet entweder in der Klinik oder zu Hause statt. Ziel ist, dass die Lernenden den Anschluss an den Wissensstand ihrer Lerngruppe nicht verlieren und nach Überwindung der Krankheit die Wiedereingliederung in den Schulalltag erleichtert wird. Wichtig ist hier die individuelle Sicht auf die Situation des Kindes bzw. Jugendlichen. Unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen kann nach Möglichkeit Unterricht über Microsoft Teams erfolgen.  

 

Link: Schulpflicht

Für die Lernenden steht die Vormittagspause von 10.15-10.40 Uhr sowie die Mittagsfreizeit von 12.30-13.15 Uhr zur Verfügung. 

 

Link: Sekretariat Publikumsverkehr

Wird ein (sonderpädagogischer) Förderbedarf vermutet, füllen die Klassen- und Fachlehrerenden Beobachtungsbögen für die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler aus. Die Sonderpädagogin/Der Sonderpädagoge wertet die Beobachtungsbögen aus und bespricht das weitere Vorgehen (z.B. Unterrichtshospitation) mit den Klassenleitungen. Sollten sich die Hinweise auf einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf verstärken, findet ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten des Kindes statt und ein Antrag auf Eröffnung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß § 12 AO-SF) wird ggf. gestellt. Dabei sind die Antragsfristen der Schulaufsicht (Bezirksregierung) zu berücksichtigen (Frist bis 15.12. oder im 5. Jahrgang bis zum 15.01.). Die Schulaufsicht prüft den Antrag, lehnt diesen ab oder beauftragt ein Gutachterteam aus Sonderpädagogin/Sonderpädagoge und Regelschullehrenden mit der Erstellung eines pädagogischen Gutachtens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (gemäß § 13 AO-SF).  

Bei Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet während der Schullaufbahn prozessbegleitende Diagnostik durch die zuständige Sonderpädagogin/ den zuständigen Sonderpädagogen in Absprache mit den unterrichtenden Lehrerenden statt. Davon ausgehend werden die Lernenden individuell gefördert. Der Fortbestand des Förderbedarfes wird jährlich überprüft.   

s.a. Konzept zum Gemeinsamen Lernen  

Link: Sonderpädagogischer Förderbedarf

Hinweis: Nutzungsregeln folgen nach Sanierung des Sportplatzes 

Link: Sportplatz Nutzung

 A SPORTKLEIDUNG 

 

  1. Jede*r Schüler*in muss im Sportunterricht eine andere Kleidung tragen als in der Klasse. Dabei müssen Schuhe, Hose und T-Shirt gewechselt werden.  
  1. Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, auch die Socken und die Unterwäsche zu wechseln sowie Waschzeug mitzubringen und dieses auch nach der Sportstunde zu benutzen.  
  1. Aus gesundheitlichen Gründen und Sicherheitsaspekten werden richtige Sportturnschuhe dringend empfohlen. Die Sportschuhe dürfen keine schwarze Sohle besitzen.  
  1. Schüler*innen mit langen Haaren müssen ein Haargummi tragen.  
  1. Abgesehen von den Wintermonaten müssen die Schüler*innen Sportsachen für drinnen und draußen mitbringen.  
  1. Schals und Kopfbedeckungen müssen ausgezogen werden. Gleiches gilt für Schmuck und Uhren. Für Wertgegenstände, z.B. Handys, Tablets, Uhren, Schmuck oder Geldbörsen wird keinerlei Haftung übernommen.  
  1. Lange Fingernägel, Piercings und Ohrringe müssen herausgenommen oder abgeklebt werden. Die Verantwortung liegt bei den Schüler*innen.  

 

B VERHALTEN VOR DEM SPORTUNTERRICHT 

 

  1. Die Klasse wartet vor der Sporthalle so lange, bis die eigene Lehrperson da ist.  
  1. Jede Klasse darf sich nur in jeweils einem Umkleideraum für Mädchen und einem Umkleideraum für Jungen umziehen. Die Waschräume dürfen nicht als Umkleideräume benutzt werden.  
  1. Nach dem Betreten der Sporthalle müssen alle Schüler*innen auf der Bank oder Tribüne Platz nehmen und dort so lange warten, bis die Lehrperson die Halle betritt.  
  1. Ein Stift müssen in die Sporthalle mitgebracht werden.  

 

C VERHALTEN WÄHREND DES SPORTUNTERRICHTS 

 

  1. Die Schüler*innen dürfen sich während des Unterrichts nur in der eigentlichen Sporthalle aufhalten. Das Betreten der Geräteräume, Turnhallengänge, Umkleidekabinen und Toiletten ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson gestattet.  
  1. Die Umkleidekabinen werden von der Lehrperson nach Möglichkeit während des Unterrichts abgeschlossen.  
  1. Alle Schüler*innen sind verpflichtet beim Auf- und Abbau der Sportgeräte zu helfen.  
  1. Alle Sportgeräte (insbesondere Bälle, Schläger, Mannschaftsbänder, etc.) werden nur unter der Aufsicht der Lehrperson ausgegeben und wieder eingeräumt.  
  1. Während des Unterrichts dürfen die Schüler*innen keinen Kaugummi kauen oder Bonbons lutschen.  
  1. Alle Bälle außer Fußbälle dürfen nicht geschossen werden. Es ist verboten, sich auf die Bälle zu setzen. Hierdurch können die Bälle sehr schnell beschädigt und unbrauchbar werden.  
  1. Es ist untersagt, sich an Basketballkörbe, Tore und Vorhänge zu hängen oder auf die großen Matten an den Wänden zu klettern.  
  1. Schüler*innen dürfen weder die Türsicherungen ohne Wissen der Lehrperson entriegeln, noch die Hallenbeleuchtung oder das Flurlicht aus- oder anschalten.  
  1. Für Beschädigungen jeglicher Art (Sportbälle, Badmintonschläger,  Sportgegenstände wie Körbe, Tore, Matten und sonstige Materialien wie Türgriffe, Toiletten, Wasserhähne, etc.) oder mutwillige Verschmutzungen durch Schmierereien oder Ritzen werden die Schüler*innen haftbar gemacht. Dabei ist es nicht wichtig, ob eventuelle Vorschädigungen vorhanden waren. Der Versuch reicht aus, um für den Schaden zu haften.  

 

D VERHALTEN NACH DER SPORTSTUNDE 

 

  1. Niemand verlässt ohne die Erlaubnis der Lehrperson den Sportbereich.  
  1. Nach dem Umziehen müssen alle Schüler*innen so lange im Vorraum der Sporthalle warten, bis sie die Erlaubnis der Lehrperson haben, sie zu verlassen.  
  1. Die Schüler*innen dürfen erst frühestens zum Schulstundenende, und nachdem die Lehrperson ihre Kabinen kontrolliert hat, die Sporthalle verlassen.  
  1. Schüler*innen sind nach dem Anklopfen einer Lehrperson an der Umkleidetür verpflichtet, innerhalb von 3 Minuten vor der Umkleide zu erscheinen.  

 

E MASSNAHMEN BEI VERHINDERUNGEN DER AKTIVEN TEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN 

 

  1. Schüler*innen müssen bei Erkrankungen oder Verletzungen durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten entschuldigt werden, sonst gilt die Nichtteilnahme als unentschuldigt.  
  1. Dauert die Erkrankung/Verletzung länger als zwei Wochen an, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.  
  1. Wenn Schüler*innen durch Krankheit oder fehlende Sportkleidung nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, werden sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Sportunterricht beteiligt (z.B. eine schriftliche Bearbeitung von Sportthemen, Stundenprotokoll, Hilfestellungen, Beobachtungsaufgaben, Aufräumen). Dazu müssen sie Arbeits- und Schreibsachen mit in die Sporthalle bringen.  
  1. Hallenschuhe sind auch bei Sportunfähigkeit mitzubringen.  

 

F MASSNAHMEN BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIE SPORTREGELN 

 

  1. Bei erstmaligem Verstoß müssen die Regeln abgeschrieben werden. Dies kann im Rahmen der Sportstunde erfolgen und unter sofortigem Ausschluss der aktiven Teilnahme. Es bleibt der Lehrperson vorbehalten, diese Aufgabe auch in der Mittagsfreizeit in der Hausaufgabenbetreuung anzuordnen oder als Hausaufgabe anfertigen zu lassen.  
  1. Bei „groben“ und mehrmaligen Verstößen beinhaltet die Strafe zusätzlich zum Abschreiben der Sportregeln eine umfangreiche Sonderaufgabe, die in der Hausaufgabenbetreuung und auch zu Hause angefertigt werden muss.  
  1. Nach dem dritten Verstoß gegen die Sportregeln bleibt es der Lehrperson vorbehalten, den*die Schüler*in vom Sportunterricht für zwei Wochen auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt nach einer Absprache mit den Klassenlehrer*innen und einer schriftlichen oder telefonischen Benachrichtigung an die Eltern. In dieser Zeit nehmen die betroffenen Schüler*innen an einem Parallelunterricht innerhalb ihrer Jahrgangsstufe teil. Hier müssen sie Sonderaufgaben erledigen, diese werden ihnen von der Lehrperson mitgegeben.  
  1. Schüler*innen, die durch Verletzungen oder Erkrankungen länger als zwei Wochen vom aktiven Sportunterricht ausfallen, können ebenfalls nach Maßgabe der Lehrperson für diese Zeit in den Parallelunterricht versetzt werden und an einem „Ersatzunterricht“ teilnehmen.  

 

Link: Sportregeln

SPRECHSTUNDEN DER LEHRENDEN 

 

nach Absprache 

 

Link: Sprechstunde der Lehrenden

 Die Nutzung der Großtoiletten ist mittels einer Schließanlage geregelt.  Jeder Lehrende erhält zwei Chips (Jungen- und Mädchentoiletten), mit denen die Toiletten während der Unterrichtszeit geöffnet werden können. Die Unterrichtenden notieren im digitalen Klassenbuch  welchem Lernenden der Chip ausgehändigt wird. Es ist wichtig, Meldungen über Verschmutzungen möglichst schnell weiterzuleiten (Aufsicht, Sekretariat, Schulleitung). 

Während der Frühstücks- und Mittagspausen werden die Anlagen geöffnet. Die externe Toiletten-Aufsicht ist in diesen Zeiten für die Kontrolle zuständig. Die aufsichtführenden Lehrenden der Aufsicht Hof WC/Foyer unterstützen bei Bedarf. Die Toiletten sind nicht über den Hof zugänglich.  

Von 7.15 – 7.40 Uhr (VOR dem Unterricht) steht die Gästetoilette zur Verfügung. Lehrende, die die Flurtoiletten öffnen, müssen sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Toiletten überzeugen. Ebenso sind sie dafür verantwortlich, dass die Flurtoiletten nach Benutzung wieder verschlossen werden. 

Link: Toiletten

 Während des Unterrichts sollte ausschließlich (Mineral-)wasser getrunken werden. 

Link: Trinken im Unterricht

UNTERRICHTSVERSÄUMNISSE: s.a. Krankmeldung, Schulpflicht 

 

  1. a) Die Erziehungsberechtigten müssen umgehend, spätestens bis 10 Uhr, die Schule informieren. Bei „unklarem“ Fehlen ist eine Nachfrage durch die Klassenleitungen Nach Ende des Schulversäumnisses reichen die Erziehungsberechtigten innerhalb von drei Schultagen eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes ein. Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW kann die Schule bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.
  2. b) Bei gehäuften unentschuldigten Fehlzeiten ist die Schulleitung im Hinblick auf Maßnahmen wegen Verstoßes gegen das Schulpflichtgesetz anzusprechen.

c)Fehlzeiten von Lernenden werden in UNTIS festgehalten und von den Klassenleitungen verwaltet.  

  1. d) Beurlaubung: Eine Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen und aufgrund eines schriftlichen Antrags der Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine eintägige Beurlaubung muss 1 Woche vorher, schriftlich, bei der Klassenleitung beantragt werden. Bei Zeiträumen darüber hinaus erfolgt die schriftliche Beantragung 1 Woche vorher bei der Schulleiterin. Unmittelbar vor oder nach Ferien dürfen Lernende nicht beurlaubt werden; über Ausnahmen entscheidet die Schulleiter

Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen im differenzierten Unterricht sollte die Kursleitung die Klassenleitung und ggf. die Abteilungsleitung im Hinblick auf evtl. notwendige Maßnahmen ansprechen. s.a. Schulpflicht 

 

Link: Unterrichtsversäumnisse

Wertsachen von Lernenden sind im Fach zu verschließen. Handys, Schmuck, Geld und Portemonnaies sind vor dem Unterricht in der Sporthalle ebenfalls im Fach zu verschließen. Für den Verlust von iPads, Handys, Portemonnaies, Geld sowie Kleidungsstücken besteht kein Versicherungsschutz.  

Sammelgeld für Klassenkasse u.ä. darf nicht im Klassenschrank aufbewahrt werden.  Zur Verwaltung der Klassenkasse sollte ein Konto eingerichtet werden.  s. a. Sportregeln 

 

Link: Wertsachen