Informationen der Schulleitung

Sehr geehrte Eltern,

die erste Woche, in der die Schule ruht, liegt hinter uns. Wir möchten uns herzlichst bedanken für die Unterstützung und den Zuspruch, die uns in Mails und Telefonaten erreicht haben.
Wie Sie in unserer Information vom 13. März erfahren haben, besteht Anspruch auf eine Notbetreuung in der Schule, und zwar für Erziehungsberechtigte, die beide in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten bzw. als Alleinerziehende, die in diesen Berufen tätig sind.

Diese Regelung der Notbetreuung ist mit Datum vom 20. März geändert worden:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Wir möchten Sie bitten, uns bis Dienstag, 24. März um  16:00 Uhr mitzuteilen, ob Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten. Bitte nutzen Sie hierzu die Mailadresse gelangerwehe@web.de. Wir werden Sie dann zeitnah kontaktieren.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.

Regina Westermann und Edith Schaut